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Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis - Übertragung beantragen
Zuletzt geändert: 17.08.2021 09:24:15 CEDT
Sollten Sie einen neuen Nationalpass erhalten haben und noch im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein, muss Ihr Aufenthalt in den neuen Pass übertragen werden.
Es kann zu Problemen bei polizeilichen Kontrollen, am Flughafen oder beim Verlassen des Bundesgebietes kommen.
Ihr Aufenthaltstitel ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Pass.
Rechtliche Grundlagen
§ 45c Abs. 1 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Unterlagen
- ein biometrisches Lichtbild
- neuer und alter Nationalpass
- Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnung, Leistungsbescheid etc.)
Gebühren
67,00 Euro
Bearbeitungszeit
ca. 4 bis 8 Wochen
Hinweise
Vor einer eventuellen Reise empfehlen wir Ihnen, sofern Sie Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis noch nicht übertragen haben, mit der jeweiligen Landesvertretung im Bundesgebiet rechtzeitig vor der Ausreise Kontakt aufzunehmen, da die Abteilung Migartion keine verbindlichen Aussagen über die Praxis ausländischer Behörden treffen kann.
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Migration und Integration
Am Hauptbahnhof 5
47798 Krefeld