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Teilnehmer an einer Bundesstatistik
Zuletzt geändert: 19.10.2022 17:28:59 CEDT
Die zu Befragenden im Rahmen einer Bundesstatistik sind schriftlich oder elektronisch zu unterrichten über
- Zweck, Art und Umfang der Erhebung,
- die Geheimhaltung,
- die Auskunftspflicht oder die Freiwilligkeit der Auskunftserteilung,
- die Rechtsgrundlage der jeweiligen Bundesstatistik und die bei ihrer Durchführung verwendeten Hilfsmerkmale,
- die Trennung und Löschung,
- die Rechte und Pflichten der Erhebungsbeauftragten,
- den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung,
- die Hilfs- und Erhebungsmerkmale zur Führung des Statistikregisters,
- die Bedeutung und den Inhalt von laufenden Nummern und Ordnungsnummern.
Wenn Sie an freiwillig an einer Befragung teilnehmen möchten, erhalten weitere Informationen direkt über das Statistische Bundesamt und das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche Grundlagen
§ 17 Bundesstatistikgesetz
Leikanummer
99100034000000
Kontakt
Anschrift
Bürgerservice
Konrad-Adenauer-Platz 17
47803 Krefeld