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Der Betrieb eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr bedarf einer Genehmigung (Konzession).

Taxikonzession, Bedarfsverkehr, Mietwagenverkehr, Mietwagen, Taxikonzessionhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/taxikonzession-und-mietwagenverkehr-gebuendelter-bedarfsverkehr/Für diese Dienstleistung fallen je nach Art (Mietwagen oder Taxi oder gebündelter Bedarfsverkehr) und Umfang (Anzahl der Fahrzeuge) Gebühren in unterschiedlicher Höhe an. Die Gebühr ergibt sich individuell bei Genehmigungserteilung. Benötigte Unterlagen (dürfen nicht älter als drei Monate sein): Eigenkapitalnachweis (Beilage zum Antrag) mit entsprechenden Nachweisen. Die Beilage muss von Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einem Kreditinstitut bestätigt werden. Fachkundenachweis (z.B. durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses der IHK nach abgelegter und bestandener Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen IHK). Personalausweis oder Pass Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohn- und des Betriebssitzes (falls abweichend) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Wohn- und des Betriebssitzes (falls abweichend) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) bei Aushilfen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bundesknappschaft (Mini-Job-Zentrale) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Führungszeugnis nach Belegart O. Als Verwendungszweck geben Sie bitte Taxikonzession, Mietwagengenehmigung oder gebündelter Bedarfsverkehr (je nach Antrag) an (zu beantragen bei den Bezirksverwaltungsstellen oder vor Ort in der Dienststelle - nur, wenn Wohnsitz in Krefeld) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Als Verwendungszweck geben Sie bitte Taxikonzession, Mietwagengenehmigung oder gebündelter Bedarfsverkehr (je nach Antrag) Tax-i oder Mietwagenkonzession an (zu beantragen bei den Bezirksver-waltungsstellen) Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt (vor Ort in der Dienststelle, wenn Wohnsitz in Krefeld, ansonsten Online-Antrag beim KBA) Wenn die antragstellende Person keine natürliche, sondern eine juristische Person ist, beispielsweise eine GmbH: GmbH-Vertrag, Gesellschafterliste, Handelsregisterauszug, Geschäftsführervertrag. Darüber hinaus können weitere Unterlagen notwendig sein. Die Abklärung erfolgt bei der persönlichen Vorsprache oder nach Kontaktaufnahme.
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Taxikonzession und Mietwagenverkehr, gebündelter Bedarfsverkehr

Zuletzt geändert: 08.08.2023 07:14:57 CEDT

Der Betrieb eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr bedarf einer Genehmigung (Konzession).

Rechtliche Grundlagen

Unterlagen

Benötigte Unterlagen (dürfen nicht älter als drei Monate sein):

  • Eigenkapitalnachweis (Beilage zum Antrag) mit entsprechenden Nachweisen. Die Beilage muss von Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einem Kreditinstitut bestätigt werden.
  • Fachkundenachweis (z.B. durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses der IHK nach abgelegter und bestandener Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen IHK).
  • Personalausweis oder Pass
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohn- und des Betriebssitzes (falls abweichend)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Wohn- und des Betriebssitzes (falls abweichend)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n)
  • bei Aushilfen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bundesknappschaft (Mini-Job-Zentrale)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Führungszeugnis nach Belegart O. Als Verwendungszweck geben Sie bitte Taxikonzession, Mietwagengenehmigung oder gebündelter Bedarfsverkehr (je nach Antrag) an (zu beantragen bei den Bezirksverwaltungsstellen oder vor Ort in der Dienststelle - nur, wenn Wohnsitz in Krefeld)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Als Verwendungszweck geben Sie bitte Taxikonzession, Mietwagengenehmigung oder gebündelter Bedarfsverkehr (je nach Antrag) Tax-i oder Mietwagenkonzession an (zu beantragen bei den Bezirksver-waltungsstellen)
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt (vor Ort in der Dienststelle, wenn Wohnsitz in Krefeld, ansonsten Online-Antrag beim KBA)
  • Wenn die antragstellende Person keine natürliche, sondern eine juristische Person ist, beispielsweise eine GmbH: GmbH-Vertrag, Gesellschafterliste, Handelsregisterauszug, Geschäftsführervertrag.

Darüber hinaus können weitere Unterlagen notwendig sein. Die Abklärung erfolgt bei der persönlichen Vorsprache oder nach Kontaktaufnahme.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen je nach Art (Mietwagen oder Taxi oder gebündelter Bedarfsverkehr) und Umfang (Anzahl der Fahrzeuge) Gebühren in unterschiedlicher Höhe an. Die Gebühr ergibt sich individuell bei Genehmigungserteilung.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit dauert im Regelfall 4 bis 6 Wochen.

Fristen

Bei Wiedererteilungsanträgen sollte der Antrag nicht vor Ablauf von drei Monaten eingereicht werden, jedoch spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Genehmigung/ Konzession.


Leikanummer

99084012001000, 99804010001000

Kontakt

Sabrina Böhmer

Telefon: 0 21 51 / 86-2152

E-Mail: sabrina.boehmer@krefeld.de

Zimmer 19

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

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