Inhaltsbereich

Die Stadt Krefeld erhebt zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung - soweit es sich hierbei nicht um die erstmalige Herstellung im Sinne des Baugesetzbuches handelt - , die Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung von Anlagen im Bereich von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Beiträge nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung in der Stadt Krefeld. Sie werden von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

Straßen, Beiträge, Westfalen, Wegen, Vorteile, Verbindung, Verbesserung, Stadt, Sinne, Satzunghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/strassenbaubeitrag-erheben/
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Straßenbaubeitrag erheben

Zuletzt geändert: 14.02.2023 06:05:47 CET

Die Stadt Krefeld erhebt zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung - soweit es sich hierbei nicht um die erstmalige Herstellung im Sinne des Baugesetzbuches handelt - , die Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung von Anlagen im Bereich von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Beiträge nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung in der Stadt Krefeld. Sie werden von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

Rechtliche Grundlagen

§ 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) in der Stadt Krefeld


Leikanummer

99012018000000

Kontakt

Matthias Eschbach

Telefon: 0 21 51 / 86-4211

E-Mail: matthias.eschbach@krefeld.de

Zimmer 22

Marion Storm

Telefon: 0 21 51 / 86-4210

E-Mail: Marion.Storm@krefeld.de

Zimmer 22

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Parkstraße 10

47829 Krefeld