Inhaltsbereich

Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nur nach Terminvereinbarung möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner im unteren Kontaktbereich.

Sie möchten einen Sterbefall aus dem Ausland nachbeurkunden lassen und die verstorbene Person besaß die deutsche Staatsangehörigkeit?

Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland in Deutschland anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Der Eintrag in das deutsche Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein. Berechtigte Personen können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Sterbeurkunde erhalten.

Als Nachweis über den Sterbefall dient die dort ausgestellte Urkunde. Gegebenenfalls ist eine deutschsprachige Übersetzung erforderlich. Informationen über die Form der Urkunde oder Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Grundsätzlich können nur Original-Dokumente akzeptiert werden. Unterlagen in fremder Sprache sind mit Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer vorzulegen. Ermächtigte Übersetzer finden Sie auf der Internetseite Justiz-Online oder telefonisch unter 02 11 / 4 97 11 45 beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Der Antrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden.

Sterbefall, Zurückstellung, Verstorbenen, Versorgungsamt, Urkunden, Unterlagen, Todesbescheinigung, Unterlagen, zusätzliche Sterbeurkunde, Todesfall melden, Tod anzeigen, Tod, tot, gestorben im Ausland, https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/sterbefall-im-ausland/Die Nachbeurkundung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der telefonischen Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Nachbeurkundung vorzulegen sind.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Sterbefall im Ausland

Zuletzt geändert: 17.11.2022 18:29:57 CET

Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nur nach Terminvereinbarung möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner im unteren Kontaktbereich.

Sie möchten einen Sterbefall aus dem Ausland nachbeurkunden lassen und die verstorbene Person besaß die deutsche Staatsangehörigkeit?

Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland in Deutschland anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Der Eintrag in das deutsche Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein. Berechtigte Personen können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Sterbeurkunde erhalten.

Als Nachweis über den Sterbefall dient die dort ausgestellte Urkunde. Gegebenenfalls ist eine deutschsprachige Übersetzung erforderlich. Informationen über die Form der Urkunde oder Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Grundsätzlich können nur Original-Dokumente akzeptiert werden. Unterlagen in fremder Sprache sind mit Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer vorzulegen. Ermächtigte Übersetzer finden Sie auf der Internetseite Justiz-Online oder telefonisch unter 02 11 / 4 97 11 45 beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Der Antrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden.

Rechtliche Grundlagen

Personenstandsrecht

Unterlagen

Die Nachbeurkundung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der telefonischen Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Nachbeurkundung vorzulegen sind.


Leikanummer

99101011000000

Kontakt

Stephanie Rörtgen

Telefon: 0 21 51 / 86-2357

E-Mail: st.roertgen@krefeld.de

Zimmer 23

Ulrike Dierkhuese

Telefon: 0 21 51 / 86-2367

E-Mail: ulrike.dierkhuese@krefeld.de

Zimmer 23

Anschrift

Standesamt Krefeld

Rheinstraße 138

47798 Krefeld