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Sterbefall melden
Zuletzt geändert: 04.01.2021 14:05:54 CET
In der Regel wickelt ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen die Formalitäten mit uns ab und nimmt die gewünschten Urkunden entgegen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Bestatter können die Sterbefälle kontaktlos im Standesamt ablegen. Sobald die Beurkundungen vorgenommen wurden, werden Sie telefonisch informiert. Ansonsten können sie am nächsten Werktag abgeholt werden. Es gilt die persönliche Absprache mit den Standesbeamten.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden im Original benötigt
- Von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.
- Sterbefallanzeige des Krankenhauses, des Seniorenheimes oder des Bestatters.
- Stammbuch der Familie bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, gegebenenfalls Heiratsurkunde bei Eheschließung vor dem 1. Januar 1958.
- War die Ehe bereits durch Tod oder Scheidung aufgelöst, so sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
- Bei ledigen Verstorbenen ist die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern vorzulegen.
- Sind Urkunden im Ausland ausgestellt, ist eine Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher zusammen mit dem Original vorzulegen.
- Personalausweis oder Reisepass oder ausländischer Pass.
Gebühren
Die Ausstellung von Sterbeurkunden ist gebührenfrei für:
- die Bestattung (Friedhofsverwaltung)
- Rentenzwecke
- Krankenversicherung
- Versorgungsamt
- Halbwaisenrente
- und andere soziale Einrichtungen
Eine zusätzliche Sterbeurkunde kostet 12,00 Euro.
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
E-Mail: Sterbefall@krefeld.de
Anschrift
Standesamt Krefeld
Rheinstraße 138
47798 Krefeld