Bauen & Wohnen

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (Vorbereitung und Durchführung)

Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde oder entsprechend der angestrebten Entwicklung des Landesgebiets oder der Region erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten Flächenmanagement und Liegenschaften.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Prozess

Ein Entwicklungsmaßnahme wird vom Rat der Stadt Krefeld als Satzung beschlossen und dauert mehrere Jahre.


Verantwortlichkeit

Vermessung, Kataster & Liegenschaften 0 21 51 / 86-3801
FB62@krefeld.de

Hilfe

Leichte Sprache

Wir haben noch keine Texte in Leichter Sprache gemacht.
Wir arbeiten daran.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache