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Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde oder entsprechend der angestrebten Entwicklung des Landesgebiets oder der Region erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden.

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Stadtverwaltung Krefeld
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02151 86-0

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (Vorbereitung und Durchführung)

Zuletzt geändert: 22.09.2023 01:49:13 CEDT

Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde oder entsprechend der angestrebten Entwicklung des Landesgebiets oder der Region erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden.

Rechtliche Grundlagen

§§ 165 ff. BauGB

Formen der Antragstellung

Ein Entwicklungsmaßnahme wird vom Rat der Stadt Krefeld als Satzung beschlossen.

Bearbeitungszeit

Eine Entwicklungsmaßnahme dauert mehrere Jahre.


Leikanummer

77000000006687

Kontakt

Marco von Deylen

Telefon: 02151 / 86-3878

E-Mail: marco.von.deylen@krefeld.de

Zimmer 313

Anschrift

Vermessung, Kataster und Liegenschaften (ZUFAHRT über Kimplerstraße)

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld