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Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde oder entsprechend der angestrebten Entwicklung des Landesgebiets oder der Region erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden.

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02151 86-0

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (Vorbereitung und Durchführung)

Zuletzt geändert: 29.11.2022 10:53:16 CET

Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde oder entsprechend der angestrebten Entwicklung des Landesgebiets oder der Region erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden.

Rechtliche Grundlagen

§§ 165 ff. BauGB

Formen der Antragstellung

Ein Entwicklungsmaßnahme wird vom Rat der Stadt Krefeld als Satzung beschlossen.

Bearbeitungszeit

Eine Entwicklungsmaßnahme dauert mehrere Jahre.


Leikanummer

77000000006687

Kontakt

Marco von Deylen

Telefon: 02151 / 86-3878

E-Mail: marco.von.deylen@krefeld.de

Zimmer 202

Anschrift

Vermessung, Kataster und Liegenschaften

Friedrichstraße 25

47798 Krefeld