Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (Vorbereitung und Durchführung)
Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde oder entsprechend der angestrebten Entwicklung des Landesgebiets oder der Region erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten Flächenmanagement und Liegenschaften.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Prozess
Ein Entwicklungsmaßnahme wird vom Rat der Stadt Krefeld als Satzung beschlossen und dauert mehrere Jahre.