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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (Vorbereitung und Durchführung)
Zuletzt geändert: 22.09.2023 01:49:13 CEDT
Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde oder entsprechend der angestrebten Entwicklung des Landesgebiets oder der Region erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden.
Rechtliche Grundlagen
§§ 165 ff. BauGB
Formen der Antragstellung
Ein Entwicklungsmaßnahme wird vom Rat der Stadt Krefeld als Satzung beschlossen.
Bearbeitungszeit
Eine Entwicklungsmaßnahme dauert mehrere Jahre.
Leikanummer
77000000006687
Kontakt
Anschrift
Vermessung, Kataster und Liegenschaften (ZUFAHRT über Kimplerstraße)
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld