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Müssen Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen und benötigen Sie hierfür einen Staatsangehörigkeitsnachweis?

Ein Staatsangehörigkeitsnachweis wird zum Beispiel immer dann benötigt, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, oder Ihr Familienstammbaum eventuell deutsche Vorfahren aufweist.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde kann die deutsche Staatsangehörigkeit festellen, wenn Sie nachweisen oder glaubhaft machen können, dass Sie oder Ihre Vorfahren zumindest seit 1950 immer als Deutsche behandelt wurden.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Staatsangehörigkeitsnachweis beantragen

Zuletzt geändert: 25.08.2023 11:17:17 CEDT

Müssen Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen und benötigen Sie hierfür einen Staatsangehörigkeitsnachweis?

Ein Staatsangehörigkeitsnachweis wird zum Beispiel immer dann benötigt, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, oder Ihr Familienstammbaum eventuell deutsche Vorfahren aufweist.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde kann die deutsche Staatsangehörigkeit festellen, wenn Sie nachweisen oder glaubhaft machen können, dass Sie oder Ihre Vorfahren zumindest seit 1950 immer als Deutsche behandelt wurden.

Rechtliche Grundlagen

§§ 3, 17, 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zukünftig online ausfüllbar)
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • aktuelle Geburtsurkunde
  • eventuell Geburts- , Heirats- oder Sterbeurkunden der Eltern, Großeltern und Urgroßeltern
  • eventuell bereits vorhandene frühere Staatsangehörigkeitsnachweise oder Einbürgerungsurkunden
  • eventuell andere deutsche Personalpapiere, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen ist oder die nur deutschen Staatsangehörigen erteilt wurden, z.B. Personalausweise, Reisepässe, Wehrpässe, Arbeitsbücher, Kennkarten, etc.
  • Spätaussiedlerbescheinigungen oder Vertriebenausweise

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Gebühren

51,00 Euro

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass diese Dienstleistung nur für Personen nur zur Verfügung steht, die Bereits mit Besitz der deutscher Staatsangehörigkeit sind oder den Besitz feststellen lassen wollen (hierzu benötigen Sie ein berechtigtes Interesse).

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen, die mit dem Besitz oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zusammenhängen.

Für deutsche Staatsangehörige im Ausland ist für die Antragsentgegennahme die deutsche Auslandsvertretung zuständig.


Leikanummer

99011003000000

Kontakt

Migration

Telefon: 0 21 51 / 86-2333

E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Migration und Integration

Am Hauptbahnhof 5

47798 Krefeld