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Staatsangehörigkeitsnachweis beantragen
Zuletzt geändert: 25.08.2023 11:17:17 CEDT
Müssen Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen und benötigen Sie hierfür einen Staatsangehörigkeitsnachweis?
Ein Staatsangehörigkeitsnachweis wird zum Beispiel immer dann benötigt, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, oder Ihr Familienstammbaum eventuell deutsche Vorfahren aufweist.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde kann die deutsche Staatsangehörigkeit festellen, wenn Sie nachweisen oder glaubhaft machen können, dass Sie oder Ihre Vorfahren zumindest seit 1950 immer als Deutsche behandelt wurden.
Rechtliche Grundlagen
§§ 3, 17, 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zukünftig online ausfüllbar)
- Gültiger Pass oder Passersatz
- aktuelle Geburtsurkunde
- eventuell Geburts- , Heirats- oder Sterbeurkunden der Eltern, Großeltern und Urgroßeltern
- eventuell bereits vorhandene frühere Staatsangehörigkeitsnachweise oder Einbürgerungsurkunden
- eventuell andere deutsche Personalpapiere, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen ist oder die nur deutschen Staatsangehörigen erteilt wurden, z.B. Personalausweise, Reisepässe, Wehrpässe, Arbeitsbücher, Kennkarten, etc.
- Spätaussiedlerbescheinigungen oder Vertriebenausweise
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Gebühren
51,00 Euro
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass diese Dienstleistung nur für Personen nur zur Verfügung steht, die Bereits mit Besitz der deutscher Staatsangehörigkeit sind oder den Besitz feststellen lassen wollen (hierzu benötigen Sie ein berechtigtes Interesse).
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen, die mit dem Besitz oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zusammenhängen.
Für deutsche Staatsangehörige im Ausland ist für die Antragsentgegennahme die deutsche Auslandsvertretung zuständig.
Leikanummer
99011003000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Migration und Integration
Am Hauptbahnhof 5
47798 Krefeld