Arbeit & Ruhestand

Sozialhilfe: Übernahme von Bestattungskosten beantragen

Mit dem Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln erhalten Personen, die zur Tragung von Bestattungskosten verpflichtet sind, die Möglichkeit, die sozialhilferechtlich erforderlichen und angemessenen Kosten für eine Beerdigung beim Sozialhilfeträger geltend zu machen.

Verpflichtet zur Tragung der Bestattungskosten sind insbesondere Erben, Unterhaltspflichtige sowie Bestattungspflichtige nach Bestattungsgesetz, die keine anderen Erben oder Unterhaltspflichtigen für die Kosten in Anspruch nehmen können.

Benötigte Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

Voraussetzungen

Die erforderlichen angemessenen Bestattungskosten werden vom Sozialhilfeträger teilweise oder ganz übernommen, wenn:

a) die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat und

b) die antragstellende Person sowie deren Ehegatte/gattin oder Partner/in selbst nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, zu tragen (§ 19 Abs. 3 SGB XII) und

c) es keine anderen Personen oder Dritte gibt, die zur Kostentragung vorrangig verpflichtet sind (z.B. Erben, Sterbegeldversicherung o.ä.).

Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Gemeinde, welche für die verstorbene Person bis zum Tode Sozialhilfe geleistet hat, in anderen Fällen die Gemeinde am Sterbeort (nicht Wohnort).

Weiterführende Informationen

Unterlagen

Zur Antragsbearbeitung werden grundsätzlich die nachfolgenden Informationen/Belege - soweit vorhanden - benötigt:
  • Bestattungsrechnung (mit Anlagen) des Bestattungsunternehmens oder Bescheid des Ordnungsamtes
  • Kostenrechnung oder Gebührenbescheid Friedhofsgebühren
  • Kopie Sterbeurkunde
  • Testament/Erbvertrag 
Von der verstorbenen Person:
  • Nachweise zu den Einkommensverhältnissen (z.B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid o.ä.)
  • Aufstellung des Nachlasses mit Nachweisen, insbesondere Sparbücher, Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Konten, Geldanlagen, Wohneigentum, Immobilien, PKW, sonstige Vermögenswerte, Lebens-/Sterbegeld- oder Rentenversicherungen
Von der antragstellenden Person:
  • Nachweise über eigenes Einkommen und Vermögen, insbesondere Gehaltsabrechnungen o.ä. und Kontoauszüge aller Konten der letzten 3 Monate, Sparbücher, Geldanlagen, Wohneigentum, Immobilien, PKW, sowie Einkommen und Vermögen des/der nicht getrennt lebender Ehegatten/-gattin oder Partner/in
  • Bei BezieherInnen von Arbeitslosengeld 2 oder Sozialhilfe der aktuelle Bewilligungsbescheid
  • Nachweise über finanzielle Belastungen, insbesondere Miete, Versicherungen, Werbungskosten, Unterhaltszahlungen, sonstige Verpflichtungen
  • Daten zu weiteren Angehörigen des Verstorbenen (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Verwandschaftsverhältnis)

Diese Hinweise sollen Ihnen die Antragstellung erleichtern. Sie sind nicht abschließend, es kann erforderlich sein, weitere Nachweise zu erbringen.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden oder
  • formlos durch einen Anruf, per E-Mail an bestattungskosten-sozialhilfe@krefeld.de oder schriftlich durch Sie oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.

Verantwortlichkeit

Bestattungskosten Sozialhilfe 0 21 51 / 86-0
bestattungskosten-sozialhilfe@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

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