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Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Zuletzt geändert: 14.12.2022 20:01:27 CET
Wenn Sie sich in einer besonderen sozialen Notlage befinden und nicht aus eigener Kraft die Schwierigkeiten überwinden können, kann eventuell Sozialhilfe gewährt werden.
Rechtliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
Unterlagen
- Antrag
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Nachweise über Kosten der Unterkunft (z. B. Mietvertrag mit Nebenkosten)
- Darlegung der besonderen sozialen Notlage
Diese Hinweise sollen Ihnen die Antragstellung erleichtern. Sie sind nicht abschließend, es kann erforderlich sein, weitere Nachweise zu erbringen.
Formen der Antragstellung
Der Antrag kann formlos durch einen Anruf, per E-Mail oder schriftlich durch Sie oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person erfolgen. Ein Online-Formular steht am Ende der Seite als Formularassistent bereit.
Gebühren
Es fallen keine Gebühre an.
Hinweise
Auch wenn das Sozialamt die Hilfe gewähren kann, ist gegebenenfalls von Ihnen ein Eigenanteil zu leisten.
Fristen
Sozialhilfe wird frühestens ab dem Zeitpunkt gewährt, an dem das Sozialamt von der Notlage erfährt. Der Antrag sollte daher unverzüglich gestellt werden.
Leikanummer
99107015000000
Kontakt
Sachgebietsleitung in dem Bereich Ambulante Pflege und Stationäre Hilfen
Telefon: 0 21 51 / 86-3095
E-Mail: r.kondermann@krefeld.de
Zimmer A 293
Sachgebietsleitung Hilfe zum Lebensunterhalt und Unterhaltsvorschuss
Telefon: 0 21 51 / 86-3026
E-Mail: hans.weber@krefeld.de
Zimmer A 296
Anschrift
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Links
Formulare
- Sozialhilfe - Antrag auf Gewährung - online einreichbar - Formularassistent