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Wenn Sie sich in einer besonderen sozialen Notlage befinden und nicht aus eigener Kraft die Schwierigkeiten überwinden können, kann eventuell Sozialhilfe gewährt werden.

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Stadtverwaltung Krefeld
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02151 86-0

Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Zuletzt geändert: 14.12.2022 20:01:27 CET

Wenn Sie sich in einer besonderen sozialen Notlage befinden und nicht aus eigener Kraft die Schwierigkeiten überwinden können, kann eventuell Sozialhilfe gewährt werden.

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch

Unterlagen

  • Antrag
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Nachweise über Kosten der Unterkunft (z. B. Mietvertrag mit Nebenkosten)
  • Darlegung der besonderen sozialen Notlage

Diese Hinweise sollen Ihnen die Antragstellung erleichtern. Sie sind nicht abschließend, es kann erforderlich sein, weitere Nachweise zu erbringen.

Formen der Antragstellung

Der Antrag kann formlos durch einen Anruf, per E-Mail oder schriftlich durch Sie oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person erfolgen. Ein Online-Formular steht am Ende der Seite als Formularassistent bereit.

Gebühren

Es fallen keine Gebühre an.

Hinweise

Auch wenn das Sozialamt die Hilfe gewähren kann, ist gegebenenfalls von Ihnen ein Eigenanteil zu leisten.

Fristen

Sozialhilfe wird frühestens ab dem Zeitpunkt gewährt, an dem das Sozialamt von der Notlage erfährt. Der Antrag sollte daher unverzüglich gestellt werden.


Leikanummer

99107015000000

Kontakt

Renate Kondermann

Sachgebietsleitung in dem Bereich Ambulante Pflege und Stationäre Hilfen

Telefon: 0 21 51 / 86-3095

E-Mail: r.kondermann@krefeld.de

Zimmer A 293

Hans Weber

Sachgebietsleitung Hilfe zum Lebensunterhalt und Unterhaltsvorschuss

Telefon: 0 21 51 / 86-3026

E-Mail: hans.weber@krefeld.de

Zimmer A 296

Anschrift

Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld

Formulare