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Ambulante Hilfen

Im Rahmen der ambulanten Pflege findet die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in der gewohnten, häuslichen Umgebung statt. Die häusliche Pflege wird dabei in der Regel durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt.

Die Pflegekassen sind für die ambulanten Leistungen grundsätzlich vorrangiger Leistungsträger. Bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, dass pflegebedürftige Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, durch Sozialhilfe unterstützt werden.

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

Wenn die pflegerische Versorgung im vertrauten häuslichen Bereich durch Angehörige oder den Pflegedienst nicht mehr ausreicht, kann die erforderliche Versorgung oftmals nur noch in einer Pflegeeinrichtung sichergestellt werden.

Das zum Download angebotene Informationsblatt der Stadt Krefeld informiert über die Beantragung und die Voraussetzungen der Gewährung von Sozialhilfe bei der Unterbringung eines pflegebedürftigen Menschen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.

Antragstellung

Ihren Antrag auf ambulante Hilfen oder auf Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten aus Mitteln der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) können Sie im Rathaus, Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen, Von der Leyen-Platz-1, 47798 Krefeld, stellen.

Ambulante Pflege

Zur Beantragung von ambulanten Hilfen nach dem SGB XII wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

 
SachgebietAnsprechpartnerTelefonRathaus
Zimmer Nummer
A bis KHerr Drießen0 21 51 / 86-3093A 275
L bis ZFrau Velcovsky0 21 51 / 86-3098A 275
AußendienstFrau Gerling0 21 51 / 86-2968Zi. 4 Ost St.-Anton-Str. 69 bis 71
AußendienstFrau von der Grün0 21 51 / 86-3077Zi. 4 Ost St.-Anton-Str. 69 bis 71
Stationäre Hilfen

Ihren Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten nach dem SGB XII können Sie bei folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellen:

 
BuchstabenSachgebietAnsprechpartnerTelefonRathaus
Zimmer
Nummer
B, O5031-1Herr Reingen0 21 51 / 86-3086A 281
H, St5031-2Herr Kaiser0 21 51 / 86-3089A 281
Ka - Kö5031-3stationaere.hilfen@krefeld.de0 21 51 / 86-3081A 287
Scha - Schü5031-4Frau Pernak0 21 51 / 86-3087A 297
Gp -Gz, L, S5031-6Frau Jentjens0 21 51 / 86-3084A 291
Ga- Go, R, U5031-7stationaere.hilfen@krefeld.de0 21 51 / 86-3091A 292
Q, T, W5031-8Frau Croonenbroeck0 21 51 / 86-3094A 290
P5031-9Frau Wehling0 21 51 / 86-3082A 291
M, N, C5031-10Frau Bode0 21 51 / 86-3085A 285
D, F, V5031-11Frau Gnanakumar0 21 51 / 86-2983A 297
A, E, I, Schuf-Schz, X - Z5031-12Frau Perk0 21 51 / 86-3186A 292
J, Kof - Kz5031-13Frau Bergemann0 21 51 / 86-3092A 290
Unterlagen

Für die Antragsaufnahme werden Unterlagen über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse benötigt.

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.
Die Öffnungszeiten gelten nicht für den Außendienst. Terminabsprachen können unter der obigen Telefonnummer erfolgen.

Pflege, Hilfe, Versorgung, Übernahme, Informationen, Pflegeheim, Antrag stellen, beantragen, Kostenübernahme, pflegen von Alten, Kranken, pflegebedürftigen Menschen, Unterstützung, ambulante Pflege, stationäre Pflege, Pflegeheimhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/sozialhilfe-hilfe-zur-pflege/
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege beantragen

Zuletzt geändert: 23.02.2023 08:40:54 CET

Ambulante Hilfen

Im Rahmen der ambulanten Pflege findet die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in der gewohnten, häuslichen Umgebung statt. Die häusliche Pflege wird dabei in der Regel durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt.

Die Pflegekassen sind für die ambulanten Leistungen grundsätzlich vorrangiger Leistungsträger. Bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, dass pflegebedürftige Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, durch Sozialhilfe unterstützt werden.

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

Wenn die pflegerische Versorgung im vertrauten häuslichen Bereich durch Angehörige oder den Pflegedienst nicht mehr ausreicht, kann die erforderliche Versorgung oftmals nur noch in einer Pflegeeinrichtung sichergestellt werden.

Das zum Download angebotene Informationsblatt der Stadt Krefeld informiert über die Beantragung und die Voraussetzungen der Gewährung von Sozialhilfe bei der Unterbringung eines pflegebedürftigen Menschen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.

Antragstellung

Ihren Antrag auf ambulante Hilfen oder auf Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten aus Mitteln der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) können Sie im Rathaus, Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen, Von der Leyen-Platz-1, 47798 Krefeld, stellen.

Ambulante Pflege

Zur Beantragung von ambulanten Hilfen nach dem SGB XII wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

 
SachgebietAnsprechpartnerTelefonRathaus
Zimmer Nummer
A bis KHerr Drießen0 21 51 / 86-3093A 275
L bis ZFrau Velcovsky0 21 51 / 86-3098A 275
AußendienstFrau Gerling0 21 51 / 86-2968Zi. 4 Ost St.-Anton-Str. 69 bis 71
AußendienstFrau von der Grün0 21 51 / 86-3077Zi. 4 Ost St.-Anton-Str. 69 bis 71
Stationäre Hilfen

Ihren Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten nach dem SGB XII können Sie bei folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellen:

 
BuchstabenSachgebietAnsprechpartnerTelefonRathaus
Zimmer
Nummer
B, O5031-1Herr Reingen0 21 51 / 86-3086A 281
H, St5031-2Herr Kaiser0 21 51 / 86-3089A 281
Ka - Kö5031-3stationaere.hilfen@krefeld.de0 21 51 / 86-3081A 287
Scha - Schü5031-4Frau Pernak0 21 51 / 86-3087A 297
Gp -Gz, L, S5031-6Frau Jentjens0 21 51 / 86-3084A 291
Ga- Go, R, U5031-7stationaere.hilfen@krefeld.de0 21 51 / 86-3091A 292
Q, T, W5031-8Frau Croonenbroeck0 21 51 / 86-3094A 290
P5031-9Frau Wehling0 21 51 / 86-3082A 291
M, N, C5031-10Frau Bode0 21 51 / 86-3085A 285
D, F, V5031-11Frau Gnanakumar0 21 51 / 86-2983A 297
A, E, I, Schuf-Schz, X - Z5031-12Frau Perk0 21 51 / 86-3186A 292
J, Kof - Kz5031-13Frau Bergemann0 21 51 / 86-3092A 290
Unterlagen

Für die Antragsaufnahme werden Unterlagen über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse benötigt.

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.
Die Öffnungszeiten gelten nicht für den Außendienst. Terminabsprachen können unter der obigen Telefonnummer erfolgen.


Leikanummer

99107014000000

Kontakt

Renate Kondermann

Sachgebietsleitung in dem Bereich Ambulante Pflege und Stationäre Hilfen (50/31), Telefax: 0 21 51 / 86-3027

Telefon: 0 21 51 / 86-3095

E-Mail: r.kondermann@krefeld.de

Zimmer A 293

Anschrift

Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld

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