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Sorgeerklärung
Zuletzt geändert: 02.08.2023 03:45:30 CEDT
Wenn die Eltern des Kindes bei seiner Geburt nicht miteiander verheiratet sind, hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht.
Wenn beide Elternteile die elterliche Sorge zukünftig gemeinsam ausüben wollen, kann dies durch eine entsprechende Urkunde festgelegt werden. Dies kann auch bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass
- Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
Formen der Antragstellung
Persönlich
Gebühren
gebührenfrei
Hinweise
Für ein Beurkundung ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten am Ende dieser Seite online eine Terminanfrage einzureichen!
Leikanummer
99013005000000
Kontakt
Buchstaben Hen-Hez, Ka-Kn, T-V
Telefon: 0 21 51 / 86-3247
E-Mail: karin.kolodziej@krefeld.de
Zimmer 1.12
Buchstaben Pl-Pz, Q-R, Sa-Sh
Telefon: 0 21 51 / 86-3248
E-Mail: wilfried.thiele@krefeld.de
Zimmer 1.11
Anschrift
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
Ostwall 107
47798 Krefeld
Formulare
- Online-Terminanfrage Beistandschaft - online einreichbar - Formularassistent