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Die Stadt Krefeld erhebt ab 01.01.2015 als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Grundgesetz eine einrichtungsbezogene Vergnügungssteuer (Sexsteuer) für die entgeltliche Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen. Nach § 1 Abs. 2 Ziffer 7 der Vergnügungsteuersatzung der Stadt Krefeld (VStS) unterliegen danach folgende gewerbliche Sachverhalte der Besteuerung: „Die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen.„

Hierunter fallen im Übrigen auch Angebote im Bereich der Tantra-Massage (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 21.07.2014, Az.: 2 S 3/14).

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Sexsteuer

Zuletzt geändert: 11.02.2022 09:18:15 CET

Die Stadt Krefeld erhebt ab 01.01.2015 als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Grundgesetz eine einrichtungsbezogene Vergnügungssteuer (Sexsteuer) für die entgeltliche Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen. Nach § 1 Abs. 2 Ziffer 7 der Vergnügungsteuersatzung der Stadt Krefeld (VStS) unterliegen danach folgende gewerbliche Sachverhalte der Besteuerung: „Die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen.„

Hierunter fallen im Übrigen auch Angebote im Bereich der Tantra-Massage (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 21.07.2014, Az.: 2 S 3/14).

Rechtliche Grundlagen

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Krefeld in der aktuell gültigen Fassung

Formen der Antragstellung

Online-Formular

Hinweise

Ausführliche Informationen zur Sexsteuer finden Sie hier....


Leikanummer

99102034000000, 99102034002000, 77000000000084, 99102034111000

Kontakt

Wolfgang Bergerhoff

Telefon: 0 21 51 / 86-1725

E-Mail: w.bergerhoff@krefeld.de

Zimmer 2.032

Anschrift

Fachbereich Finanzservice

Petersstr. 9

47798 Krefeld

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