Bauen & Wohnen

Selbstnutzungs-, Leerstands- und anderweitige Nutzungsgenehmigung von gefördertem Wohnraum

Selbstnutzungsgenehmigung:

Eine Selbstnutzungsgenehmigung beantragt der Vermieter eines öffentlich geförderten Objektes wenn er dieses selbst bewohnen möchte. Hierbei gelten die gleichen Maßgaben wie zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines.

Leerstandsgenehmigung:

Der Verfügungsberechtigte (Eigentümer/Vermieter) darf Wohnraum nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle länger als drei Monate leer stehen lassen. Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die zuständige Stelle bescheinigt, dass eine Vermietung objektiv nicht möglich ist oder der Verfügungsberechtigte die Unvermietbarkeit nicht zu vertreten hat.

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise des gesamten letzten Kalenderjahres bis heute
  • Bewilligungs- und Änderungsbescheide der Agentur für Arbeit
  • Renten- und Pensionsbescheide auch Werksrenten
  • Nachweis über Kinderbetreuungskosten - Kindergartenbeiträge etc.
  • Nachweis über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen z.B. Zinsen, Dividenden, Erträge, etc.
  • für Haushaltsangehörige ab 18 Jahren: Vollmacht und Ausweispapiere
  • bei gesetzlicher Betreuung: Bestellungsurkunde
  • bei Vorsprache durch einen Vertreter: Vollmacht
  • Mutterpass
  • Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde - beide Ehe-/Lebenspartner unter 40 Jahre alt und Hochzeit liegt nicht länger als 5 Jahre zurück
  • Schwerbehindertenausweis und ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit
  • Fachärztliches Attest für einen Wohnraummehrbedarf - mit Diagnose und Begründung für den Mehrbedarf
  • Studenten/Schüler ab 16 Jahren: Immatrikulations-/Schulbescheinigung, BAFöG-Bescheid, Nachweis über freiwilliges, soziales/ökologisches Jahr, Verdienstunterlagen, Bescheinigung der Eltern über Unterhaltsleistungen
  • Getrennt lebend mit Besuchsrecht der minderjährigen Kinder: Nachweis z.B. vom Gericht, Anwalt / Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten über das Besuchsrecht und dessen Ausweis in Kopie
  • Bezug von Sozialhilfe/Grundsicherung/Jobcenter-Leistungen: Bescheinigung des Sozialamtes/Jobcenters, seit wann Leistungen bezogen werden und den letzten Bescheid oder die Bescheide des letzten Kalenderjahres bis heute

Gebührenrahmen

  • Genehmigungsgebühr: 20,00 €

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Bearbeitungsdauer

  • 3 Wochen

Verantwortlichkeit

Wohnen 0 21 51 / 86-0
wbs@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Sonntag: Geschlossen
Montag: 8:30-12:30
Dienstag: 8:30-12:30
Mittwoch: 8:30-12:30
Donnerstag: 8:30-12:30, 14:00-17:00
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen

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