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Selbstnutzungs-, Leerstands- und anderweitige Nutzungsgenehmigung von gefördertem Wohnraum
Zuletzt geändert: 15.06.2023 06:04:11 CEDT
Selbstnutzungsgenehmigung:
Eine Selbstnutzungsgenehmigung beantragt der Vermieter eines öffentlich geförderten Objektes wenn er dieses selbst bewohnen möchte. Hierbei gelten die gleichen Maßgaben wie zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines.
Leerstandsgenehmigung:
Der Verfügungsberechtigte (Eigentümer/Vermieter) darf Wohnraum nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle länger als drei Monate leer stehen lassen. Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die zuständige Stelle bescheinigt, dass eine Vermietung objektiv nicht möglich ist oder der Verfügungsberechtigte die Unvermietbarkeit nicht zu vertreten hat.
Rechtliche Grundlagen
§ 17, 18 und 21 des Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen
Unterlagen
Selbstnutzungsgenehmigung:
- Einkommensnachweise des gesamten letzten Kalenderjahres bis heute
- Bewilligungs- und Änderungsbescheide der Agentur für Arbeit
- Renten- und Pensionsbescheide (auch Werksrenten)
- Nachweis über Kinderbetreuungskosten (Kindergartenbeiträge etc.)
- Nachweis über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden, Erträge, etc.)
- Personalausweis/Ausweispapiere
- bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Pässe aller Haushaltsangehörigen und ggf. Aufenthaltsgenehmigung/Vertriebenenausweis/Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Anerkennung als Asylbewerber inklusive Nachweis Wohnsitzzuweisung durch die Bezirksregierung Arnsberg
- für Haushaltsangehörige ab 18 Jahren: Vollmacht und Ausweispapiere
- bei gesetzlicher Betreuung: Bestellungsurkunde
- bei Vorsprache durch einen Vertreter: Vollmacht
- Mutterpass
- Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde (beide Ehe-/Lebenspartner unter 40 Jahre alt und Hochzeit liegt nicht länger als 5 Jahre zurück)
- Schwerbehindertenausweis (und ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit)
- Fachärztliches Attest für einen Wohnraummehrbedarf (mit Diagnose und Begründung für den Mehrbedarf)
- Studenten/Schüler ab 16 Jahren: Immatrikulations-/Schulbescheinigung, BAFöG-Bescheid, Nachweis über freiwilliges, soziales/ökologisches Jahr, Verdienstunterlagen, Bescheinigung der Eltern über Unterhaltsleistungen
- Getrennt lebend mit Besuchsrecht der minderjährigen Kinder: Nachweis (z.B. vom Gericht, Anwalt) / Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten über das Besuchsrecht und dessen Ausweis in Kopie
- Bezug von Sozialhilfe/Grundsicherung/Jobcenter-Leistungen: Bescheinigung des Sozialamtes/Jobcenters, seit wann Leistungen bezogen werden und den letzten Bescheid oder die Bescheide des letzten Kalenderjahres bis heute
Leerstandsgenehmigung:
Der Antrag ist formlos mit Begründung des Leerstandes einzureichen.
Formen der Antragstellung
Online-Antrag
Gebühren
20,00 Euro
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Leikanummer
99116005000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Konrad-Adenauer-Platz 17
47803 Krefeld