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Die Schulplatzzuweisung schulpflichtiger Kinder neuzugewanderter Familien durch das Schulamt erfolgt erst nach einer Beratung und Datenerfassung beim Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Krefeld.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Beratungstermin.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Seiteneinsteigerberatung vor Schulplatzzuweisung

Zuletzt geändert: 08.09.2021 23:47:02 CEDT

Die Schulplatzzuweisung schulpflichtiger Kinder neuzugewanderter Familien durch das Schulamt erfolgt erst nach einer Beratung und Datenerfassung beim Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Krefeld.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Beratungstermin.

Rechtliche Grundlagen

Unterlagen

Für die Beratung sind mitzubringen:

  • gültige Ausweispapiere des Kindes
  • Meldebescheinigung des Kindes
  • vorhandene Zeugnisse des Kindes
  • eventuell Sorgerechtsnachweis des Kindes

Wichtige Personen (neben den Erziehungsberechtigten):

  • das/die einzuschulende/n Kind/er
  • gegebenenfalls Dolmetscher:in

Formen der Antragstellung

Telefonische Terminanfrage

Bearbeitungszeit

Aufgrund der Bearbeitungszeit dauert die Zeit zwischen Beratungstermin und Schulplatzzuweisung unter normalen Bedingungen ca. zwei Wochen.

Hinweise

Die erhobenen Daten werden für die Schulplatzzuweisung an den Fachbereich 40 Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst weitergeleitet.


Kontakt

Dr. Ute Welling-Osterloh

Telefon: 0 21 51 / 86-2565

E-Mail: welling-osterloh@krefeld.de

Zimmer 0.07

Anschrift

Fachbereich Migration und Integration

Hansastr. 32

47799 Krefeld