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Wer selbstständig oder unselbstständig gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu haben, andere ohne vorhergehende Bestellung aufsucht und ihnen Waren oder Dienstleistungen anbietet, Waren ankauft oder Bestellungen entgegennehmen möchte, benötigt die Reisegewerbekarte. (§ 55 Gewerbeordnung).

Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist eine Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit vorgesehen. Die Prüfung erfolgt regelmäßig anhand der genannten Antragsunterlagen.

Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass der/die Antragsteller/in weitere Belege zum Nachweis der Zuverlässigkeit beibringt.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Gewerbe - Reisegewerbekarte beantragen

Zuletzt geändert: 21.02.2023 11:49:57 CET

Wer selbstständig oder unselbstständig gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu haben, andere ohne vorhergehende Bestellung aufsucht und ihnen Waren oder Dienstleistungen anbietet, Waren ankauft oder Bestellungen entgegennehmen möchte, benötigt die Reisegewerbekarte. (§ 55 Gewerbeordnung).

Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist eine Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit vorgesehen. Die Prüfung erfolgt regelmäßig anhand der genannten Antragsunterlagen.

Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass der/die Antragsteller/in weitere Belege zum Nachweis der Zuverlässigkeit beibringt.

Weitere Informationen

Voraussetzung zur Beantragung einer Reisegewerbekarte

Voraussetzung für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist die Einhaltung bestimmter persönlicher Voraussetzungen. Daher bitten wir Sie, mit den erforderlichen Unterlagen persönlich bei uns vorzusprechen.

Um eine Reisegewerbekarte erlangen zu können, muss Ihr Hauptwohnsitz sich in Krefeld befinden. Bei der Antragstellung sind konkrete Angaben über Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit zu machen.

Hinweis: Ihre Tätigkeit im Reisegewerbe dürfen Sie erst nach Erhalt der Reisegewerbekarte ausüben.

Rechtliche Grundlagen

Gewerbeordnung (GewO)

Unterlagen

Zur Beantragung einer Reisegewerbekarte sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Personalausweis oder Pass
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Krefeld (Grenzstraße 100, 47799 Krefeld)
  • Bescheinigung in Steuersachen der Finanzbuchhaltung Krefeld (Hansastraße 105, 47798 Krefeld)
  • Auszug aus dem Vollstreckunsportal (www.vollstrekungsportal.de)
  • polizeiliches Führungszeugnis bzw. Nachweis der Beantragung (kann in jeder Bürgerservicestelle beantragt werden; als Verwendungszweck bitte Reisegewerbekarte angeben)
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn Sie im Rahmen Ihres Reisegewerbes Lebensmittel in nicht fest verschlossenen Behältnissen verkaufen wollen. (Fachbereich Gesundheit, Gartenstraße 32, Zimmer E 19, Telefon 0 21 51 / 86-3662)

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung der Reisegewerbekarte wird bei Antragstellung fällig und beträgt, abhängig vom Umfang der Erlaubnis, zwischen 50,00 und 500,00 Euro (Tarifstelle 12.12 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung [AVerwGebO NRW])

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer beträgt vier bis sechs Wochen.
Zur Abholung der Reisegewerbekarte werden die Antragsteller schriftlich benachrichtigt.


Leikanummer

99050023000000

Kontakt

E. Pastors

Telefon: 0 21 51 / 86-2375

E-Mail: e.pastors@krefeld.de

Zimmer 102

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Elbestr. 7

47800 Krefeld

Formulare