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Gewerbe - Prostitutionsgewerbe anmelden
Zuletzt geändert: 23.03.2023 14:09:27 CET
Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt ab dem 1. Juli 2017 eine Erlaubnis, die an gesetzliche Mindestanforderungen und an die Zuverlässigkeit der betreibenden Person gekoppelt ist.
Für eine Erlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie z.B. die Vorlage eines Betriebskonzeptes, eines polizeilichen Führungszeugnisses als Nachweis der Zuverlässigkeit von Betreiberinnen und Betreibern oder Stellvertreterinnen und Stellvertretern, ein geeigneter Standort und die Erfüllung von Sicherheitsauflagen.
Auch Wohnungsbordelle fallen unter das Prostituiertenschutzgesetz. Wird eine Wohnung einer oder mehreren Personen zur Ausübung der Prostitution zur Verfügung gestellt, gilt diese Wohnung als Prostitutionsstätte.
Wer bereits vor dem 1. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, hat dies bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen und bis zum 31. Dezember 2017 die Erteilung einer Erlaubnis zu beantragen.
Im Übrigen steht Ihnen auch im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes das allgemeine Kontaktformular der Stadtverwaltung Krefeld zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 12.20 ff.
Leikanummer
99050122000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Elbestr. 7
47800 Krefeld