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Private Kanalisation - Beantragung einer Erlaubis zur Selbstüberwachung von Kanalisationsnetzen auf Betriebsgeländen größer als 3 Hektar
Zuletzt geändert: 19.06.2020 08:03:18 CEDT
Betriebe sind verpflichtet, der zuständigen Behörde die Selbstüberwachung des baulichen und betrieblichen Zustandes und der Funktionsfähigkeit von Kanalisationsnetzen für die private Abwasserbeseitigung auf dem Betriebsgelände von befestigten Flächen, die größer als drei Hektar sind, anzuzeigen.
Sie haben ihr Kanalisationsnetz auf Zustand und Funktionsfähigkeit bis Ende 2005 selbst zu überwachen. Nach der Ersterfassung ist eine Anweisung für die Selbstüberwachung aufzustellen. Die zu beobachtenden Einrichtungen, der Prüfungsumfang und die Häufigkeit der Prüfung ergeben sich aus der Anlage der Selbstüberwachungsverordnung Kanal Abwasser (SüwVO Abw). Für die festgestellten Schäden an Bauwerken muss ein Sanierungsplan festgelegt werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 58 Absatz 1 und § 61 Absatz 1 des Landeswassergesetzes (LWG) in Verbindung mit der Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus Kanalisationen im Mischsystem und im Trennsystem (Selbstüberwachungsverordnung Kanal Abwasser ( SüwVO Abwasser))
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung hierfür notwendig:
1. Anzeige (formlos) gemäß § 58 (1) Landeswassergesetz (LWG)
2. Übersichtsplan Maßstab 1 zu 25000 (1:25.000) mit Einzeichnung des Standortes
3. Koordinaten (ETRS)
4. Kanalbestandsplan Maßstab 1 zu 500 (1:500)
- 4.1. mit Einzeichung des Firmengeländes
- 4.2. mit Kennzeichnung der einzelnen Haltungen und Bauwerke
- 4.3. Größe und Materialbeschreibung der Kanäle
- 4.4. mit Kennzeichnung der unterschiedlichen Kanalart
- 4.5. mit Beschreibung der Abwasserbeschaffenheit
5. Überschlägige Berechnung der Entwässerung
6. Klassifizierung der einzelnen Kanäle nach DWA - M 149 Teil 3
7. Sanierungsplan für festgestellte Mängel
8. Anweisung über die Selbstüberwachung
Formen der Antragstellung
- formlos
Gebühren
Mindestgebühr: 500,00 Euro (Tarifstelle 28.1.5.3 der AVerw-GebO NRW)
Bearbeitungszeit
3 Monate
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Anschrift
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Uerdinger Str. 204
47799 Krefeld