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Planungsrechtliche Auskünfte, Stellungnahmen und Beratungen
Zuletzt geändert: 31.03.2023 06:49:55 CEDT
Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung erteilt auch Auskünfte zu den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Grundstücken.
Neben schriftlichen Anfragen, die in erster Linie von Gutachtern, Vermessern und Immobilienmaklern sowie vom Finanzamt gestellt werden, sind planungsrechtliche Auskünfte auch telefonisch möglich.
So können Sie zum Beispiel die Information erhalten, ob ihr Grundstück im Bereich eines Bebauungsplanes oder einer Satzung liegt und, wenn ja, welche Festsetzungen dort gelten. Ebenso können Sie erfahren, was der Flächennutzungsplan darstellt, ob das Grundstück im Geltungsbereich des Landschaftsplanes liegt oder ob das Gebäude als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Krefeld eingetragen ist.
Rechtliche Grundlagen
Baugesetzbuch
Unterlagen
Aktueller Lageplan
Formen der Antragstellung
telefonisch, schriftlich
Gebühren
Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung.
Bearbeitungszeit
Je nach Fragestellung 1 bis 3 Tage.
Leikanummer
99012036000000
Kontakt
Anschrift
Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10
47829 Krefeld