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Planfeststellungsbeschluss (Einsicht gewähren)
Zuletzt geändert: 22.09.2023 12:15:52 CEDT
Nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrens entscheidet die Planfeststellungsbehörde nach den einschlägigen Fachgesetzen unter Berücksichtigung aller vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie Rechtsprechung über den Antrag für das Vorhaben. Darin sind auch die Entscheidungen über die Einwendungen und Stellungnahmen enthalten. Dieser Planfeststellungsbeschluss umfasst alle erforderlichen behördlichen Entscheidungen, die für das geplante Projekt erforderlich sind (Konzentrationswirkung).
Der Planfeststellungsbeschluss wird der Öffentlichkeit für einen Monat zur Kenntnis gegeben. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Antragsteller im Falle einer ablehnenden Entscheidung offen. Welches Gericht zuständig ist, wird in der Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt, die Bestandteil des Beschlusses ist.
Rechtliche Grundlagen
Neben den speziellen Vorschriften des jeweiligen Fachrechts gelten die Vorschriften der §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
Formen der Antragstellung
Persönlich oder schriftlich.
Gebühren
Gebüren fallen nicht an.
Bearbeitungszeit
Die Dauer eines Planfeststellungsverfahrens ist von vielen Faktoren (z.B. Größe, Art, Anzahl der Betroffenen) abhängig.
Fristen
Gesetzliche Fristen nach den Fachgesetzen und dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sind zu beachten
Leikanummer
99012031109000
Kontakt
Anschrift
Vermessung, Kataster und Liegenschaften (ZUFAHRT über Kimplerstraße)
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld