Bauen & Wohnen

Planfeststellungsbeschluss (Einsicht gewähren)

Nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrens entscheidet die Planfeststellungsbehörde nach den einschlägigen Fachgesetzen unter Berücksichtigung aller vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie Rechtsprechung über den Antrag für das Vorhaben. Darin sind auch die Entscheidungen über die Einwendungen und Stellungnahmen enthalten. Dieser Planfeststellungsbeschluss umfasst alle erforderlichen behördlichen Entscheidungen, die für das geplante Projekt erforderlich sind (Konzentrationswirkung).

Der Planfeststellungsbeschluss wird der Öffentlichkeit für einen Monat zur Kenntnis gegeben. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Antragsteller im Falle einer ablehnenden Entscheidung offen. Welches Gericht zuständig ist, wird in der Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt, die Bestandteil des Beschlusses ist.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite "Ortsbaurecht und Grundstücksbewertung".

Fristen

Gesetzliche Fristen nach den Fachgesetzen und dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sind zu beachten

Prozess

  • Den Antrag kann persönlich oder formlos schriftlich gestellt werden.
  • Die Dauer eines Planfeststellungsverfahrens ist von vielen Faktoren (z.B. Größe, Art, Anzahl der Betroffenen) abhängig.

Verantwortlichkeit

Vermessung, Kataster & Liegenschaften 0 21 51 / 86-3801
FB62@krefeld.de

Hilfe

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