Gesundheit

Pflegewohngeld beantragen

Die Pflegeheimkosten bestehen aus verschiedenen Komponenten:

  • Pflegeaufwendungen
  • Unterkunftskosten
  • Verpflegungskosten sowie
  • Investitionskosten

Die Leistungen der Pflegeversicherung decken nur einen Teil der Pflegeaufwendungen ab. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten gehören zum Eigenanteil, den die Bewohner/innen selbst tragen müssen.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Nachweis Ihrer Pflegebedürftigkeit - Pflegegradbescheid

Voraussetzungen

Voraussetzung für Ihren Antrag auf Pflegewohngeld ist, dass:

  • Sie vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung erhalten, die nach dem APG NRW gefördert wird
  • Sie mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet und pflegeversichert sind
  • Ihr Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Investitionskosten nicht ausreicht

Ein Vermögen unter 10.000,00 Euro bei Alleinstehenden bzw. 15.000,00 Euro bei nicht getrennt lebenden Ehegattinnen, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern sowie eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften ist geschützt.

Fristen

Pflegewohngeld kann bis zu drei Monate rückwirkend beantragt werden.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden.
  • Die Bearbeitungsdauer ist fallabhängig.
  • Das Pflegewohngeld wird unmittelbar an die Pflegeeinrichtung gezahlt.

Verantwortlichkeit

Hilfe

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Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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