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Pflegeeltern werden
Zuletzt geändert: 31.01.2023 11:24:32 CET
Kinder sollen grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, in einer Familie oder einem familiären Umfeld aufzuwachsen. Nicht alle Kinder können zu jedem Zeitpunkt bei ihren Eltern in der Familie leben. Aus unterschiedlichen Gründen können Eltern in Situationen geraten, in denen sie vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ihren Kindern das zu geben, was diese für eine gesunde Entwicklung benötigen.
Pflegefamilien sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Jugendhilfe. Sie tragen dazu bei, dass wir für möglichst viele Kinder geeignete Familien finden können.
Der Pflegekinderdienst in der Abteilung Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung im Jugendamt der Stadt Krefeld informiert Sie zu allen Fragen rund um das Pflegekind.
Rechtliche Grundlagen
§ 33 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Unterlagen
Die Benötigten Unterlagen werden im ersten Beratungsgespräch ausgehändigt.
Formen der Antragstellung
Online-Formular
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung - Adoptions- und Pflegekinderwesen
Uerdinger Str. 585
47800 Krefeld
Formulare
- Pflegekind - Bewerbung zur Aufnahme - online einreichbar - Formularassistent