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Personenbeförderungsschein - Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Zuletzt geändert: 11.02.2021 14:45:51 CET
Die zunehmenden Lockerungen der Corona-Schutzverordnung wirken sich mittlerweile auf viele Bereiche des öffentlichen Lebens aus.
Dennoch müssen zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln). Daher ist das Publikumsaufkommen innerhalb und auch außerhalb von Gebäuden zu steuern, so dass in der Straßenverkehrsbehörde im Verwaltungsstandort Elbestraße 7, 47800 Krefeld, weiterhin Terminabsprachen erforderlich sind.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- EU-Kartenführerschein
- Führerschein zur Fahrgastbeförderung
- Ärztliches Gutachten
- Augenärztliches Gutachten
- und zusätzlich, sofern eine Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus erfolgt, oder die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bereits abgelaufen ist, eine testpsychologische Untersuchung gemäß Anlage 5 Nummer 2 zu § 11 Absatz 9 FeV
Formen der Antragstellung
Der Antrag ist persönlich in der Führerscheinstelle zu stellen.
Bearbeitungszeit
Je nach Einzelfall zwischen 2 und 14 Tagen
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Zuständigkeit: Buchstabe G bis K
Telefon: 0 21 51 / 3660-2161
E-Mail: c.pallentin@krefeld.de
Zimmer 20
Zuständigkeit: Buchstabe L bis R
Telefon: 0 21 51 /86-2149
E-Mail: c.wietrzychowski@krefeld.de
Zimmer 21
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld