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Personenbeförderungsschein - Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Zuletzt geändert: 30.01.2023 16:12:37 CET
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- EU-Kartenführerschein
- Führerschein zur Fahrgastbeförderung
- Ärztliches Gutachten
- Augenärztliches Gutachten
- und zusätzlich, sofern eine Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus erfolgt, oder die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bereits abgelaufen ist, eine testpsychologische Untersuchung gemäß Anlage 5 Nummer 2 zu § 11 Absatz 9 FeV
Formen der Antragstellung
Online-Formular
Bearbeitungszeit
Je nach Einzelfall zwischen 2 und 14 Tagen
Hinweise
Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln). Daher ist das Publikumsaufkommen innerhalb und auch außerhalb von Gebäuden zu steuern, so dass in der Straßenverkehrsbehörde im Verwaltungsstandort Elbestraße 7, 47800 Krefeld, weiterhin Terminabsprachen erforderlich sind.
Leikanummer
99084002000000
Kontakt
Zuständigkeit: Buchstabe G bis K
Telefon: 0 21 51 / 3660-2161
E-Mail: c.pallentin@krefeld.de
Zimmer 23
Zuständigkeit: Buchstabe L bis R
Telefon: 0 21 51 /86-2149
E-Mail: c.wietrzychowski@krefeld.de
Zimmer 24
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld