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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Personenbeförderungsschein - Erstausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Zuletzt geändert: 30.01.2023 16:11:33 CET

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • EU-Kartenführerschein
  • Ärztliches Gutachten
  • Augenärztliches Gutachten
  • Testpsychologisches Gutachten

Wann die vorherige Ablegung einer Ortskenntnisprüfung erforderlich ist, erfahren Sie bei der Antragstellung. Sollte bereits ein Arbeitgeber gewählt worden sein, ist zusätzlich die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung von dort notwendig.

Je nach Art der Beförderung ist auch ein Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren. Der Nachweis darüber kann nachgereicht werden.

Formen der Antragstellung

Online-Formular

Gebühren

42,60 Euro

Bearbeitungszeit

Je nach Einzelfall zwischen 6 bis 12 Wochen.

Hinweise

Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln). Daher ist das Publikumsaufkommen innerhalb und auch außerhalb von Gebäuden zu steuern, so dass in der Straßenverkehrsbehörde im Verwaltungsstandort Elbestraße 7, 47800 Krefeld, weiterhin Terminabsprachen erforderlich sind.

Leikanummer

99084002000000, 99084009001000, 99084010001000, 99084012001000, 99084011000000

Kontakt

Claudia Pallentin

Zuständigkeit: Buchstabe G bis K

Telefon: 0 21 51 / 3660-2161

E-Mail: c.pallentin@krefeld.de

Zimmer 23

Sabrina Epping

Zuständigkeit: Buchstabe S bis Z

Telefon: 0 21 51 /86-2159

E-Mail: s.epping@krefeld.de

Zimmer 24

Claudia Wietrzychowski

Zuständigkeit: Buchstabe L bis R

Telefon: 0 21 51 /86-2149

E-Mail: c.wietrzychowski@krefeld.de

Zimmer 24

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

Formulare