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Personenbeförderungsschein - Erstausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Zuletzt geändert: 30.01.2023 16:11:33 CET
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- EU-Kartenführerschein
- Ärztliches Gutachten
- Augenärztliches Gutachten
- Testpsychologisches Gutachten
Wann die vorherige Ablegung einer Ortskenntnisprüfung erforderlich ist, erfahren Sie bei der Antragstellung. Sollte bereits ein Arbeitgeber gewählt worden sein, ist zusätzlich die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung von dort notwendig.
Je nach Art der Beförderung ist auch ein Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren. Der Nachweis darüber kann nachgereicht werden.
Formen der Antragstellung
Online-Formular
Gebühren
42,60 Euro
Bearbeitungszeit
Je nach Einzelfall zwischen 6 bis 12 Wochen.
Hinweise
Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln). Daher ist das Publikumsaufkommen innerhalb und auch außerhalb von Gebäuden zu steuern, so dass in der Straßenverkehrsbehörde im Verwaltungsstandort Elbestraße 7, 47800 Krefeld, weiterhin Terminabsprachen erforderlich sind.
Leikanummer
99084002000000, 99084009001000, 99084010001000, 99084012001000, 99084011000000
Kontakt
Zuständigkeit: Buchstabe G bis K
Telefon: 0 21 51 / 3660-2161
E-Mail: c.pallentin@krefeld.de
Zimmer 23
Zuständigkeit: Buchstabe L bis R
Telefon: 0 21 51 /86-2149
E-Mail: c.wietrzychowski@krefeld.de
Zimmer 24
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld