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Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, dieser ist erlaubnispflichtig. Die Erteilung, Wiedererteilung, Versagung und Wiederruf der Erlaubnis.

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02151 86-0

Gewerblicher Kraftverkehr - Konzession, Genehmigung, Erlaubnis, Lizenz beantragen (Taxen, Mietwagen, gebündelter Verkehr, Güterkraftverkehrserlaubnis und EG-Lizenz)

Zuletzt geändert: 11.05.2023 07:55:29 CEDT

Erteilung, Wiedererteilung, Versagung und Widerruf von EG-Gemeinschaftslizenzen und nationalen Verkehrsgenehmigungen im gewerblichen Güterkraftverkehr.

Informationen zur Dienstleistung

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, dieser ist erlaubnispflichtig. Die Erteilung, Wiedererteilung, Versagung und Wiederruf der Erlaubnis.

Rechtliche Grundlagen

§ 2 Personenbeförderungsgesetz und Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

Unterlagen

  • Finanzieller Leistungsnachweis über den amtlichen Vordruck der Eigenkapitalbescheinigung (über das Geschäftsvermögen)
  • Gegebenenfalls eine Zusatzbescheinigung, die ein ausreichendes Vermögen nachweist
  • Das erforderliche Eigenkapital beträgt für das erste KfZ mindestens 9.000,00 Euro, für jedes weitere 5.000,00 Euro
    Hinweis: Der Nachweis erfolgt durch einen festgelegten Personenkreis, wie Steuerberater oder ein Kreditinstitut
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nur bei schon bestehenden Betrieben)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister - wird von der Stadt Krefeld beantragt
  • Auszug aus dem Verkehrsregister - wird von der Stadt Krefeld beantragt
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Für Verkehrsleiter: Anstellungsantrag oder Geschäftsversorgungsvertrag, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Verkehrszentralregisterauszug für die geschäftsführende Person
  • Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind: Auszug aus dem Handelsregister, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag

Formen der Antragstellung

Persönliche Vorsprache erforderlich

Gebühren

Für die Erlaubnis oder die Gemeinschaftslizenz fällt eine Gebühr in Höhe von 410,00 Euro an. Hinzu kommen 100,00 Euro pro einzusetzendes Kraftfahrzeug. Sowie die Auslagen für die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und dem Verkehrszentralregister, die im Rahmen der Antragstellung anfallen.

Bearbeitungszeit

Je nach Einzelfall circa 3 bis 6 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.

Hinweise

Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).

Leikanummer

99084006001000, 99084012001000, 99084010001000

Kontakt

FB 32 Güterkraftverkehr

Telefon: 0 21 51 / 86-2158

E-Mail: gkv@krefeld.de

Zimmer 118

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Elbestr. 7

47800 Krefeld

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