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Die Personalausweisbehörde kann unter bestimmten Vorrausetzungen Personen von der Ausweispflicht befreien.

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind, oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Einrichtung nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen).

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen, oder abhandengekommen sind/ist.

Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Ausweis: Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht

Zuletzt geändert: 13.07.2023 15:11:53 CEDT

Die Personalausweisbehörde kann unter bestimmten Vorrausetzungen Personen von der Ausweispflicht befreien.

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind, oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Einrichtung nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen).

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen, oder abhandengekommen sind/ist.

Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden.

Rechtliche Grundlagen

§ 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz

Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
  • ein Nachweis über die Immobilität, z.B. von Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst

Formen der Antragstellung

Online-Formular

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer beträgt fünf Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.

Hinweise

Nach Prüfung des Antrages wird Ihnen die Befreiung von der Ausweispflicht schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.

Mit dieser Bestätigung kann keine Auslandsreise (auch nicht in Begleitung) durchgeführt werden.


Leikanummer

99008002010000

Kontakt

Nicole Giboni

Telefon: 0 21 51 / 86-2279

E-Mail: n.giboni@krefeld.de

Zimmer 017

Anschrift

Bürgerservice Krefeld Mitte

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld

Formulare