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Ausweis: Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht
Zuletzt geändert: 02.02.2021 09:31:46 CET
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.
Informationen zur Dienstleistung
Voraussetzungen und Hinweise zur Befreiung von der Ausweispflicht:
Die Ausweispflicht gilt für jeden Deutschen und ist geregelt in § 1 Abs. 1 des Personalausweisgesetz (PAuswG). Die Personalausweisbehörde kann unter bestimmten Vorrausetzungen Personen von der Ausweispflicht befreien.
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind, oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Einrichtung nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen).
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen, oder abhandengekommen sind/ist.
Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden.
Rechtliche Grundlagen
Die Ausstellung von Personalausweisen ist im Personalausweisgesetz (PAuswG) geregelt.
Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)
Unterlagen
Bei der Antragstellung benötigt werden:
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
- ein Nachweis über die Immobilität, z.B. von Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst
- bei Beantragung durch Dritte ist eine Vollmacht, dass der Beantragende die Befreiung von der Ausweispflicht vornehmen darf, erforderlich
(z.B. aktueller Betreuerausweis, andere Nachweise der Vertretungs- und Betreuungsvollmacht) - gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag vorlegt
Formen der Antragstellung
Die Beantragung kann sowohl schriftlich, oder durch persönliche Vorsprache eines/er Anverwandten/Betreuer/in oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
Nach Prüfung des Antrages wird Ihnen die Befreiung von der Ausweispflicht nach Prüfung und bei Vorlage der Voraussetzungen schriftlich bestätigt.
Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.
Hinweis: Mit dieser Bestätigung kann keine Auslandsreise (auch nicht in Begleitung) durchgeführt werden.
Gebühren
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Anschrift
Bürgerservice
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Formulare
- Befreiung von der Ausweispflicht- Antrag - Formularassistent