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Parkplatz für Schwerbehinderte (Kennzeichnung personenbezogen)
Zuletzt geändert: 09.08.2023 10:44:00 CEDT
Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) oder Bl (Blind) können in begründeten Ausnahmefällen bei der Abteilung Straßenverkehr, Elbestraße 7, 47800 Krefeld, Zimmer 1 oder Zimmer 2 einen personenbezogenen Behindertenparkplatz vor der Wohnung beantragen. Diesem Personenkreis gleichgestellt sind Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen.
Weitere Informationen
Es darf dem schwerbehinderten Menschen in zumutbarer Entfernung keine Garage oder keinen Abstellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes zur Verfügung stehen. Das Parksonderrecht muss vertretbar sein und kann zeitlich begrenzt werden.
Die Antragstellung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die Parkerleichterung ist gebührenfrei.
Rechtliche Grundlagen
§ 45 und 46 Straßenverkehrs-Ordnung StVO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften
Unterlagen
- Antrag
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis
- Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Formen der Antragstellung
Persönlich oder mit dem Online-Formular, welches Sie am Ende dieser Seite finden.
Gebühren
Gebührenfrei
Bearbeitungszeit
Ca. 6 Wochen bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen
Fristen
Es ist eine Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen zu berücksichtigen.
Leikanummer
99108037226001
Kontakt
Telefon: 0 21 51 / 86-2185 / 2186 / 2151
E-Mail: verkehrsregelung@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld