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Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) oder Bl (Blind) können in begründeten Ausnahmefällen bei der Abteilung Straßenverkehr, Elbestraße 7, 47800 Krefeld, Zimmer 1 oder Zimmer 2 einen personenbezogenen Behindertenparkplatz vor der Wohnung beantragen. Diesem Personenkreis gleichgestellt sind Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen.

Parkplatz, Schwerbehinderte, Kennzeichnung, Straßenverkehr, Schwerbehinderunghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/parkplatz-fuer-schwerbehinderte-kennzeichnung-personenbezogen/Gebührenfrei Antrag Personalausweis Schwerbehindertenausweis Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Parkplatz für Schwerbehinderte (Kennzeichnung personenbezogen)

Zuletzt geändert: 09.08.2023 10:44:00 CEDT

Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) oder Bl (Blind) können in begründeten Ausnahmefällen bei der Abteilung Straßenverkehr, Elbestraße 7, 47800 Krefeld, Zimmer 1 oder Zimmer 2 einen personenbezogenen Behindertenparkplatz vor der Wohnung beantragen. Diesem Personenkreis gleichgestellt sind Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen.

Weitere Informationen

Es darf dem schwerbehinderten Menschen in zumutbarer Entfernung keine Garage oder keinen Abstellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes zur Verfügung stehen. Das Parksonderrecht muss vertretbar sein und kann zeitlich begrenzt werden.

Die Antragstellung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die Parkerleichterung ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

§ 45 und 46 Straßenverkehrs-Ordnung StVO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften

Unterlagen

  • Antrag
  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Formen der Antragstellung

Persönlich oder mit dem Online-Formular, welches Sie am Ende dieser Seite finden.

Gebühren

Gebührenfrei

Bearbeitungszeit

Ca. 6 Wochen bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen

Fristen

Es ist eine Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen zu berücksichtigen.


Leikanummer

99108037226001

Kontakt

Verkehrsregelung Krefeld

Telefon: 0 21 51 / 86-2185 / 2186 / 2151

E-Mail: verkehrsregelung@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

Formulare