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Parkerleichterungen für soziale Dienste
Zuletzt geändert: 06.07.2023 08:16:32 CEDT
Soziale Dienste, wie karitative Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge, eine Ausnahmegenehmigung zur Erleichterung der Parkplatzsuche beantragen, soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.
Weitere Informationen
Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein. Bei Privatfahrzeugen, die für dienstliche Zwecke eingesetzt werden können auch Magnettafeln (mindestens DIN A4) mit der Firmenaufschrift angebracht werden. Andernfalls kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie Erlass des Ministeriums für Bauen , Wohnen und Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.12.2015.
Unterlagen
- Antrag mit Begründung
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugfoto von den Seiten
- Gewerbeanmeldung
- Leistungsnachweis
Formen der Antragstellung
Mit dem Online-Formular, welches am Ende dieser Seite zur Verfügung steht oder persönlich.
Gebühren
- Für das erste Kraftfahrzeug 120,00 Euro jährlich
- 2. bis 10. Kraftfahrzeug 80,00 Euro jährlich
- ab dem 11. Kraftfahrzeug 48,00 Euro jährlich
- Fahrzeugtausch 25,00 Euro
Fristen
Es ist eine Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen zu berücksichtigen.
Leikanummer
99108010056002
Kontakt
Telefon: 0 21 51 / 86-2185 / 2186 / 2151
E-Mail: verkehrsregelung@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld
Formulare
- Parkerleichterung für Soziale Dienste - Antrag - online einreichbar - Formularassistent