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Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Zuletzt geändert: 10.03.2023 09:06:24 CET
Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) können bei ihrem nächst gelegenen Bürgerbüro oder bei der Abteilung Straßenverkehr, Elbestraße 7, 47800 Krefeld, Zimmer 1 oder Zimmer 2 einen Antrag auf Parkerleichterung stellen. Diesem Personenkreis gleichgestellt sind Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen.
Rechtliche Grundlagen
§§ 45 und 46 Straßenverkehrs-Ordnung StVO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften
Unterlagen
- Antrag
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis
- eventuell die alte Parkerleichterung
- eventuell Vollmacht
Formen der Antragstellung
Persönlich oder über das Online-Formular, welches am Ende dieser Seite zur Verfügung steht.
Gebühren
Der Antrag ist gebührenfrei.
Hinweise
Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln). Daher ist das Publikumsaufkommen innerhalb und auch außerhalb von Gebäuden zu steuern, so dass in der Straßenverkehrsbehörde im Verwaltungsstandort Elbestraße 7, 47800 Krefeld, weiterhin Terminabsprachen erforderlich sind.
Für den Bereich Verkehrsregelungen können Anträge z.B. zu Bewohnerparkausweisen, Handwerkerparkausweisen derzeit noch per E-Mail oder per Briefpost gestellt werden. Sofern persönliche Vorsprachen erforderlich sind, werden auch hier Termine vereinbart. Auskünfte werden unter den Rufnummern 86-2185, 86-2186 oder 86-2151 erteilt.
Fristen
Es ist eine Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen zu berücksichtigen.
Leikanummer
99108010056001, 99108010056000, 99108009012000, 99108009020000, 99108009000000
Kontakt
Telefon: 0 21 51 / 86-2185 / 2186 / 2151
E-Mail: verkehrsregelung@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld