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Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) können bei ihrem nächst gelegenen Bürgerbüro oder bei der Abteilung Straßenverkehr, Elbestraße 7, 47800 Krefeld, Zimmer 1 oder Zimmer 2 einen Antrag auf Parkerleichterung stellen. Diesem Personenkreis gleichgestellt sind Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Zuletzt geändert: 10.03.2023 09:06:24 CET

Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) können bei ihrem nächst gelegenen Bürgerbüro oder bei der Abteilung Straßenverkehr, Elbestraße 7, 47800 Krefeld, Zimmer 1 oder Zimmer 2 einen Antrag auf Parkerleichterung stellen. Diesem Personenkreis gleichgestellt sind Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen.

Rechtliche Grundlagen

§§ 45 und 46 Straßenverkehrs-Ordnung StVO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften

Unterlagen

  • Antrag
  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • eventuell die alte Parkerleichterung
  • eventuell Vollmacht

Formen der Antragstellung

Persönlich oder über das Online-Formular, welches am Ende dieser Seite zur Verfügung steht.

Gebühren

Der Antrag ist gebührenfrei.

Hinweise

Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln). Daher ist das Publikumsaufkommen innerhalb und auch außerhalb von Gebäuden zu steuern, so dass in der Straßenverkehrsbehörde im Verwaltungsstandort Elbestraße 7, 47800 Krefeld, weiterhin Terminabsprachen erforderlich sind.
Für den Bereich Verkehrsregelungen können Anträge z.B. zu Bewohnerparkausweisen, Handwerkerparkausweisen derzeit noch per E-Mail oder per Briefpost gestellt werden. Sofern persönliche Vorsprachen erforderlich sind, werden auch hier Termine vereinbart. Auskünfte werden unter den Rufnummern 86-2185, 86-2186 oder 86-2151 erteilt.

Fristen

Es ist eine Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen zu berücksichtigen.


Leikanummer

99108010056001, 99108010056000, 99108009012000, 99108009020000, 99108009000000

Kontakt

Verkehrsregelung Krefeld

Telefon: 0 21 51 / 86-2185 / 2186 / 2151

E-Mail: verkehrsregelung@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Hüls

Geöffnet nach vorheriger Terminvereinbarung!

Telefon: 0 21 51 / 86-1665

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Mitte

Geöffnet nach vorheriger Terminvereinbarung!

Telefon: 0 21 51 / 86-1610

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Süd

Geöffnet nach vorheriger Terminvereinbarung!

Telefon: 0 21 51 / 86-1651

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Nord

Derzeit geschlossen!

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Uerdingen

Derzeit geschlossen!

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Fischeln

Derzeit geschlossen!

E-Mail: FB31@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

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