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Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Zuletzt geändert: 30.11.2023 14:07:10 CET
Achtung! Die Verkehrsregelung ist am 04.12.2023 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr aufgrund einer Schulungsmaßnahme geschlossen.
Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) können bei ihrem nächst gelegenen Bürgerbüro oder bei der Abteilung Straßenverkehr, Elbestraße 7, 47800 Krefeld, Zimmer 1 oder Zimmer 2 einen Antrag auf Parkerleichterung stellen. Diesem Personenkreis gleichgestellt sind Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen.
Rechtliche Grundlagen
§§ 45 und 46 Straßenverkehrs-Ordnung StVO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften
Unterlagen
- Antrag
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis
- eventuell die alte Parkerleichterung
- eventuell Vollmacht
Formen der Antragstellung
Persönlich oder über das Online-Formular, welches am Ende dieser Seite zur Verfügung steht.
Gebühren
Der Antrag ist gebührenfrei.
Fristen
Es ist eine Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen zu berücksichtigen.
Leikanummer
99108010056001, 99108010056000, 99108009012000, 99108009020000, 99108009000000
Kontakt
Telefon: 0 21 51 / 86-2185 / 2186 / 2151
E-Mail: verkehrsregelung@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld