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Sie können viele Dienstleistungen der Zulassungsstelle über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erledigen. Bei vielen Anliegen entfällt so der Besuch in unserer Zulassungsstelle. Weitere Informationen zum bundesweiten Projekt i-Kfz erhalten Sie im Linkbereich am Ende dieser Seite.

Voraussetzungen
  • Ihr Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sein. Erst ab diesem Datum werden die neuen Stempelplaketten auf das Kennzeichenschild geklebt sowie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgegeben, die mit den notwendigen Codes versehen sind. Bei einer Umschreibung mit Halterwechsel benötigen Sie zudem eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in der Ausfertigung nach dem 01.01.2018, die mit dem notwendigen Code versehen ist.
  • Sie müssen sich mit dem neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) über das Servicekonto.NRW authentifizieren können.
  • Als juristische Person müssen Sie sich über das MUK (Mein Unternehmenskonto) authentifizieren sowie mittels eines ELSTER-Organisationszertifikates identifizieren.
  • Die Gebühr muss im Vorgang mit einer ePaymentfunktion per Giropay bezahlt werden.
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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Kraftfahrzeug - Dienstleistungen online beantragen über i-Kfz

Zuletzt geändert: 21.09.2023 15:01:22 CEDT

Sie können viele Dienstleistungen der Zulassungsstelle über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erledigen. Bei vielen Anliegen entfällt so der Besuch in unserer Zulassungsstelle. Weitere Informationen zum bundesweiten Projekt i-Kfz erhalten Sie im Linkbereich am Ende dieser Seite.

Voraussetzungen
  • Ihr Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sein. Erst ab diesem Datum werden die neuen Stempelplaketten auf das Kennzeichenschild geklebt sowie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgegeben, die mit den notwendigen Codes versehen sind. Bei einer Umschreibung mit Halterwechsel benötigen Sie zudem eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in der Ausfertigung nach dem 01.01.2018, die mit dem notwendigen Code versehen ist.
  • Sie müssen sich mit dem neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) über das Servicekonto.NRW authentifizieren können.
  • Als juristische Person müssen Sie sich über das MUK (Mein Unternehmenskonto) authentifizieren sowie mittels eines ELSTER-Organisationszertifikates identifizieren.
  • Die Gebühr muss im Vorgang mit einer ePaymentfunktion per Giropay bezahlt werden.

Rechtliche Grundlagen

§§ 18 bis 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Formen der Antragstellung

Online über i-Kfz

Bearbeitungszeit

1 Arbeitstag bei einer Internetbasierten Fahrzeugzulassung- oder Abmeldung. Ein sofortiges Losfahren ist bei erfolgreicher Antragsstellung sowie Abruf eines vorläufigen Zulassungsnachweises möglich. Eine Versendung der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Stempelplaketten und der Plakettenträger erfolgt spätestens sechs Kalendertage nach Abruf der Zulassungsentscheidung.

Fristen

keine


Leikanummer

99036008000000

Kontakt

FB 32 Zulassungsstelle

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

Formulare