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Kraftfahrzeug - Dienstleistungen online beantragen über i-Kfz
Zuletzt geändert: 31.01.2023 07:31:30 CET
Sie können viele Dienstleistungen der Zulassungsstelle über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erledigen. Bei vielen Anliegen entfällt so der Besuch in unserer Zulassungsstelle. Weitere Informationen zum bundesweiten Projekt i-Kfz erhalten Sie im Linkbereich am Ende dieser Seite.
Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sein. Erst ab diesem Datum werden die neuen Stempelplaketten auf das Kennzeichenschild geklebt, sowie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgegeben, die mit den notwendigen Codes versehen sind.
- Sie müssen sich mit dem neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) über das Servicekonto.NRW authentifizieren können.
- Die Gebühr muss im Vorgang mit einer ePaymentfunktion per Giropay bezahlt werden.
Rechtliche Grundlagen
§§ 15 a bis 15 l der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formen der Antragstellung
Bearbeitungszeit
1 Arbeitstag bei einer Internetbasierten Fahrzeugzulassung- oder Abmeldung zuzüglich Zustellzeitraum der neuen Fahrzeugpapiere.
Fristen
keine
Leikanummer
99036008000000
Kontakt
Wichtig: Beachten Sie bitte die aktuellen Coronahinweise!
Die Hotline der Kfz-Zulassungsstelle ist zu den Servicezeiten von montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr zu erreichen.
Telefon: 0 21 51 / 86-463200
E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld