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Namensänderung - Sortiererklärung
Zuletzt geändert: 04.02.2021 11:23:59 CET
Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht und hat sie mehrere Vornamen, so kann deren Reihenfolge durch Erklärung des Namenträgers gegenüber dem Standesamt neu bestimmt werden (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.
Die Namensänderung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der telefonischen Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Namensänderung vorzulegen sind.
Rechtliche Grundlagen
Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)
Gebühren
Gebühr | |
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Namensänderung | 30,00 Euro |
Bescheinigung über die Namensänderung | 10,00 Euro |
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Anschrift
Standesamt Krefeld
Rheinstraße 138
47798 Krefeld