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Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht und hat sie mehrere Vornamen, so kann deren Reihenfolge durch Erklärung des Namenträgers gegenüber dem Standesamt neu bestimmt werden (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.

Die Namensänderung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der telefonischen Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Namensänderung vorzulegen sind.

Sortiererklärung, Namensänderung, Änderung, Weglassen, Vornamensortierung, Vornamen, Reihenfolge von Vornamen, Änderung Schreibweise, mehrere Vornamen, Zweitnamehttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/namensaenderung-sortiererklaerung/    Gebühr Namensänderung 30,00 Euro Bescheinigung über die Namensänderung 10,00 Euro
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Namensänderung - Sortiererklärung

Zuletzt geändert: 06.09.2023 00:23:46 CEDT

Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht und hat sie mehrere Vornamen, so kann deren Reihenfolge durch Erklärung des Namenträgers gegenüber dem Standesamt neu bestimmt werden (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.

Die Namensänderung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der telefonischen Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Namensänderung vorzulegen sind.

Rechtliche Grundlagen

Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)

Gebühren

 
 Gebühr
Namensänderung30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensänderung10,00 Euro

Leikanummer

99083002011001

Kontakt

Standesamt Krefeld

Telefon: 0 21 51 / 86-2350

E-Mail: standesamt@krefeld.de

Anschrift

Standesamt Krefeld

Rheinstraße 138

47798 Krefeld