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Namensänderung - Angleichung nach Einbürgerung
Zuletzt geändert: 06.09.2023 00:23:50 CEDT
Personen, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, können die ursprünglich ausländische Namensführung an das deutsche Namensrecht anpassen lassen.
Die Namensänderung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der telefonischen Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Namensänderung vorzulegen sind.
Rechtliche Grundlagen
Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)
Gebühren
Gebühr | |
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Namensänderung | 25,00 Euro |
Bescheinigung über die Namensänderung | 10,00 Euro |
Leikanummer
99083001000000, 99083002000000
Kontakt
Anschrift
Standesamt Krefeld
Rheinstraße 138
47798 Krefeld