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Personen, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, können die ursprünglich ausländische Namensführung an das deutsche Namensrecht anpassen lassen.

Die Namensänderung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der telefonischen Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Namensänderung vorzulegen sind.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Namensänderung - Angleichung nach Einbürgerung

Zuletzt geändert: 06.09.2023 00:23:50 CEDT

Personen, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, können die ursprünglich ausländische Namensführung an das deutsche Namensrecht anpassen lassen.

Die Namensänderung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der telefonischen Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Namensänderung vorzulegen sind.

Rechtliche Grundlagen

Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)

Gebühren

 
 Gebühr
Namensänderung25,00 Euro
Bescheinigung über die Namensänderung10,00 Euro

Leikanummer

99083001000000, 99083002000000

Kontakt

Standesamt Krefeld

Telefon: 0 21 51 / 86-2350

E-Mail: standesamt@krefeld.de

Anschrift

Standesamt Krefeld

Rheinstraße 138

47798 Krefeld