Inhaltsbereich
Namensänderung - Angleichung nach Einbürgerung
Zuletzt geändert: 04.02.2021 11:09:48 CET
Personen, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, können die ursprünglich ausländische Namensführung an das deutsche Namensrecht anpassen lassen.
Die Namensänderung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der telefonischen Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Namensänderung vorzulegen sind.
Rechtliche Grundlagen
Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)
Gebühren
Gebühr | |
---|---|
Namensänderung | 25,00 Euro |
Bescheinigung über die Namensänderung | 10,00 Euro |
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Anschrift
Standesamt Krefeld
Rheinstraße 138
47798 Krefeld