Familie & Kind

Namensänderung: Angleichung nach Einbürgerung

Personen, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, können die ursprünglich ausländische Namensführung an das deutsche Namensrecht anpassen lassen.

Die Namensänderung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der telefonischen Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Namensänderung vorzulegen sind.

Gebührenrahmen

  • Namensänderung: 25,00 €
  • Bescheinigung über die Namensänderung: 10,00 €

Rechtsgrundlagen


Verantwortlichkeit

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Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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