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Nach den Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes können Vertriebene und Spätaussiedler durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Familiennamen und Vornamen nach Maßgabe von § 94 BVFG ändern.

Die Namensänderung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der telefonischen Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Namensänderung vorzulegen sind.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Namensänderung - Angleichung nach dem Bundesvertriebenengesetz

Zuletzt geändert: 11.11.2022 13:06:54 CET

Nach den Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes können Vertriebene und Spätaussiedler durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Familiennamen und Vornamen nach Maßgabe von § 94 BVFG ändern.

Die Namensänderung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der telefonischen Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Namensänderung vorzulegen sind.

Rechtliche Grundlagen

Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)

Gebühren

 
 Gebühr
Namensänderung25,00 Euro
Bescheinigung über die Namensänderung10,00 Euro

Leikanummer

99128002000000, 99083003000000, 99083002000000

Kontakt

Stephanie Rörtgen

Telefon: 0 21 51 / 86-2357

E-Mail: st.roertgen@krefeld.de

Zimmer 23

Standesamt Krefeld

Telefon: 0 21 51 / 86-2350

E-Mail: standesamt@krefeld.de

Anschrift

Standesamt Krefeld

Rheinstraße 138

47798 Krefeld