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Die Musikschule erstellt Gebührenbescheide in Form einer jährlichen Schulgeld- und Instrumentenmietrechnung. Weiterhin werden Rechnungen für die Anmietung von Musikschulräumen erstellt und (z.T. freiwillige) Seoamandate erfasst.

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Musikschule - Gebührenbescheid für erbrachte Leistungen

Zuletzt geändert: 31.03.2023 13:11:26 CEDT

Die Musikschule erstellt Gebührenbescheide in Form einer jährlichen Schulgeld- und Instrumentenmietrechnung. Weiterhin werden Rechnungen für die Anmietung von Musikschulräumen erstellt und (z.T. freiwillige) Seoamandate erfasst.

Rechtliche Grundlagen

  • Schulordnung und Entgeltregelung
  • Nutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung

Unterlagen

Authentifizierung bzw. Kassenzeichen

Formen der Antragstellung

Per Briefpost

Bearbeitungszeit

2 bis 3 Wochen

Fristen

Zahlungsziele nach Entgeltregelung


Kontakt

Stefan Bonnermann

Telefon: 0 21 51 / 64422 -15

E-Mail: stefan.bonnermann@krefeld.de

Zimmer F010

Anschrift

Musikschule

Uerdinger Str. 500

47800 Krefeld