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Melderegisterauskunft für Hauseigentümer
Zuletzt geändert: 12.10.2023 17:18:17 CEDT
Sie sind Hauseigentümer und wünschen Auskunft zu der in Ihrer Immobilie gemeldeten Einwohner? Dann können Sie eine besondere Melderegisterauskunft für Hauseigentümer beantragen.
Rechtliche Grundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)
Unterlagen
Bitte legen Sie in Ihrer Anfrage Ihr rechtliches Interesse glaubhaft dar und benennen Sie den Verwendungszweck der Auskunft.
Formen der Antragstellung
Sie können die besondere Melderegisterauskunft für Hauseigentümer schriftlich (siehe weitere Informationen) beantragen.
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte entweder auf dem Postweg an
Fachbereich BürgerserviceAbteilung Melde- und Passwesen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
oder per E-Mail an ema@krefeld.de
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Gebühren
Die Auskunft erfolgt unentgeltlich.
Bearbeitungszeit
Die besondere Melderegisterauskunft für Hauseigentümer wird zeitnah nach Antragseingang übersandt.
Hinweise
- Trotz genauer Bearbeitung Ihrer Anfrage kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die von Ihnen gesuchte Person mit der hier ermittelten Person tatsächlich identisch ist.
- Ebenso kann nicht gewährleistet werden, dass der/die Gesuchte noch in der registrierten Wohnung wohnhaft ist, da beispielsweise ein Verstoß gegen die Meldepflicht vorliegen kann.
- Die mitgeteilten Daten dürfen nur für den von Ihnen angegebenen Zweck verwendet werden! Eine Weitergabe der Daten ist nicht zulässig!
Leikanummer
99115004001004
Kontakt
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld