Inhaltsbereich
Melderegisterauskunft (erweitert)
Zuletzt geändert: 09.11.2023 08:57:49 CET
Sie benötigen eine umfangreichere Auskunft aus dem Melderegister über eine einzelne, bestimmte Person? Dann können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen.
Jeder kann aus dem Melderegister Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften einer einzelnen, bestimmten Person, als auch die Tatsache ob eine Person lebt, erhalten. Werden mehr als nur diese Informationen, z. B. zusätzlich noch das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Familienstand oder die Staatsangehörigkeit benötigt, dann dürfen diese Daten nur dann bekannt gegeben werden, wenn der Anfragende für jede dieser weitergehenden Auskünfte ein berechtigtes Interesse, z. B. durch Vorlage geeigneter Unterlagen, glaubhaft machen kann.
Rechtliche Grundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)
Unterlagen
Bitte erklären Sie bei der Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft über das berechtigte Interesse hinaus außerdem:
- Werden die angeforderten Daten für gewerbliche Zwecke genutzt? Wird eine Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke beantragt, ist der Zweck konkret anzugeben. Dieser muss hinreichend bestimmt sein.
- Werden die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt? Wird eine Melderegisterauskunft zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels beantragt, geben Sie bitte an, ob Ihnen eine solche Erklärung vorliegt.
Formen der Antragstellung
Sie können die erweiterte Melderegisterauskunft nur schriftlich beantragen. Richten Sie Ihre Anfrage bitte entweder auf dem Postweg an
Fachbereich Bürgerservice
Abteilung Melde- und Passwesen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
oder per E-Mail an ema@krefeld.de.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Gebühren
Bitte zahlen Sie die Verwaltungsgebühr von 15,00 Euro
- in Form eines Verrechnungsschecks (Unterschrift nicht vergessen),
- mittels eines unterschriebenen Überweisungsauftrags im Original (Kopien können nicht akzeptiert werden) oder
- per Überweisung, hier ist ein Buchungsbeleg vorzuweisen (z. B. Kontoauszug, Überweisungsnachweis).
Falls Sie den Betrag überweisen möchten, zahlen Sie diesen bitte unter Angabe des Verwendungszwecks 0431020903.7/3111 auf eines der nachfolgenden Konten:
- Sparkasse Krefeld (BIC SPKRDE33XXX),
IBAN DE83 3205 0000 0000 3012 91 - Volksbank Krefeld (BIC GENODED1HTK),
IBAN DE48 3206 0362 0000 0021 51
Bearbeitungszeit
Die erweiterte Melderegisterauskunft wird zeitnah nach Antragseingang übersandt.
Hinweise
- Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem „aktuellen" Melderegister. Dies umfasst die in Krefeld gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner sowie die in den letzten fünf Jahren verzogenen oder verstorbenen Personen.
- Sollten Sie eine Archivauskunft benötigen, finden Sie hier entsprechende Informationen.
- Trotz genauer Bearbeitung Ihrer Anfrage kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die von Ihnen gesuchte Person mit der hier ermittelten Person tatsächlich identisch ist.
- Ebenso kann nicht gewährleistet werden, dass der/die Gesuchte noch in der registrierten Wohnung wohnhaft ist, da beispielsweise ein Verstoß gegen die Meldepflicht vorliegen kann.
- Bei einfachen Melderegisterauskünften zu gewerblichen und bei erweiterten Melderegisterauskünften und Gruppenauskünften sowie bei Vorliegen einer Auskunftssperre darf der Empfänger die Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen.
Leikanummer
99115004000002
Kontakt
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Formulare
- Melderegister - Auskunft - Einwilligungserklärung - Formularassistent