Gewerbe & Unternehmen

Gewerbe: Maklererlaubnis beantragen

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig Folgendes anbieten möchten:

  • Vermittlung von Immobilien (Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler),
  • Vermittlung von Darlehensverträgen (außer Immobiliardarlehen für Verbraucherinnen und Verbraucher),
  • Verwaltung von Wohnimmobilien (Wohnimmobilienverwalter und Wohnimmobilienverwalterin) oder
  • Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen (Bauträger, Baubetreuer)

Je nachdem, welche Erlaubnis Sie beantragen, sind Sie berechtigt, zum Beispiel folgende Tätigkeiten auszuführen:

  • Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie Vermittlung des Verkaufs, der Belastung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken
  • Vermittlung von Wohnungseigentum sowie von Verträgen über Hypotheken und Grundschulden,
  • Vermittlung gewerblicher Räume sowie von Wohnräumen, das heißt alle Arten von Raumüberlassungen einschließlich Pacht und Untermiete, also auch Wohnungs- und Zimmervermittlung.
  • Vermittlung von Darlehen (außer Immobilienfinanzierung für Verbraucher)
  • Planung oder Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung fremder Vermögenswerte, zum Beispiel mit Vermögen von Mieterinnen und Mietern, Pächterinnen und Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder Personen, die sich um Erwerbs- oder Nutzungsrechte bewerben. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob Sie im eigenen Namen auftreten (Bauträger), oder ob Sie für Dritte handeln (Baubetreuer). In Betracht kommen beispielsweise folgende Tätigkeiten: Bauantrag stellen, Architekten und Handwerker beauftragen, Finanzierungsmittel beschaffen und abrufen, Versicherungen abschließen, die Kalkulation späterer Mieten.
  • Verwaltung von vermieteten Wohnungen oder des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums mehrerer Personen. Verwalterin oder Verwalter sind Sie beispielsweise, wenn Sie
    • Beschlüsse der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer durchführen und für die Durchsetzung der Hausordnung sorgen;
    • die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen treffen;
    • alle Zahlungen und Leistungen veranlassen und entgegennehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen;
    • eingenommene Gelder verwalten.

Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen benötigen Sie eine andere, gesonderte gewerberechtliche Erlaubnis.

Benötigte Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen eines Verbrechens oder wegen einer (gesetzlich näher bezeichneten) Vermögensstraftat rechtskräftig verurteilt wurden.
  • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen: Über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
  • Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalterin oder -verwalter tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.

Gebührenrahmen

  • Erteilung der Erlaubnis, abhängig vom Umfang der beantragten Tätigkeit: 500,00 € bis 2.000,00 €
    Fällig bei Antragstellung
  • Immobilienmakler: 500,00 €
  • Darlehensvermittler: 500,00 €
  • Bauträger: 500,00 €
  • Baubetreuer: 500,00 €
  • Wohnimmobilienverwaltung: 500,00 €

Weiterführende Informationen

Erforderliche Unterlagen

Zusätzlich zu den im Antragsformular genannten Unterlagen sind für die Antragstellung folgende Unterlagen zwingend erforderlich:

  • Antrag nach Vordruck
  • Personalausweis oder Reisepass, der nicht älter als drei Monate ist
  • Führungszeugnis der Belegart „0" (zur Vorlage bei einer Behörde); Verwendungszweck: „32/02 (§ 34 c GewO)" Für die Antragstellung genügt ein Nachweis (zum Beispiel Gebührenquittung) über die Beantragung des Führungszeugnisses. Bei ausländischen Staatsangehörigen, die innerhalb der letzten zwölf Monate in das Bundesgebiet eingereist sind, ist zudem die Vorlage eines Führungszeugnisses des Heimatlandes erforderlich.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (Vordruck „Auskunft in Steuersachen") des zuständigen Finanzamtes
  • Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Gemeinde-/Stadtkasse am Wohnort
  • Auskunft aus dem Vollstreckungsportal
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der Belegart „9" (Auskunft an eine Behörde), Verwendungszweck: „32/02 (§ 34 c GewO)" - Beantragung am Wohnort Für die Antragstellung genügt ein Nachweis (zum Beispiel Gebührenquittung) über die Beantragung der Auskunft.

Bei juristischen Personen legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Oben genannte Unterlagen für den Vertreter oder die Vertreterin der juristischen Person
  • Gesellschaftsvertrag

Zusätzlich sind - soweit die juristische Person bereits im Handelsregister eingetragen ist - erforderlich:

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person - Beantragung am Betriebssitz
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Auskunft aus dem Vollstreckungsportal

Fristen

Sie müssen die Erlaubnis vor Betriebsbeginn besitzen. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig, also einige Wochen vor beabsichtigtem Betriebsbeginn.

Besonderheiten

Prüfungsberichte und Negativerklärungen sind jeweils spätestens bis zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres einzureichen.

Antragsberechtigt sind neben natürlichen auch juristische Personen, die über eigene Rechtspersönlichkeit verfügen, wie beispielsweise Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

  • 4 Monate (bis zu 6 Wochen)

Verantwortlichkeit

Sicherheit & Ordnung 0 21 51 / 86-2201
FB32@krefeld.de

Hilfe

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