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Ein entsprechendes Antragsformular nach § 34 c Gewerbeordnung ist zusammen mit den vom Antragsteller zu beantragenden Unterlagen beim Fachbereich Ordnung, Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld, einzureichen.

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung ist, dass der Antragsteller beziehungsweise die mit der Leitung der juristischen Person beauftragten Personen hinsichtlich der gewerberechtlichen Voraussetzungen zuverlässig sind und in geordneten Vermögensverhältnissen leben.

Gewerbetreibende, die im Rahmen des § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Gewerbeordnung tätig werden, unterliegen den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung, wobei nach § 16 MaBV eine Verpflichtung zur Abgabe eines jährlichen Prüfungsberichtes besteht. Für den Fall das keine erlaubnispflichtigen Geschäfte getätigt wurden, besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung (Negativerklärung).

Prüfungsberichte und Negativerklärungen sind jeweils spätestens bis zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres einzureichen.

Antragsberechtigt sind neben natürlichen auch juristische Personen, die über eigene Rechtspersönlichkeit verfügen, wie beispielsweise Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

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02151 86-0

Gewerbe - Maklererlaubnis beantragen

Zuletzt geändert: 24.02.2023 12:37:58 CET

Ein entsprechendes Antragsformular nach § 34 c Gewerbeordnung ist zusammen mit den vom Antragsteller zu beantragenden Unterlagen beim Fachbereich Ordnung, Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld, einzureichen.

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung ist, dass der Antragsteller beziehungsweise die mit der Leitung der juristischen Person beauftragten Personen hinsichtlich der gewerberechtlichen Voraussetzungen zuverlässig sind und in geordneten Vermögensverhältnissen leben.

Gewerbetreibende, die im Rahmen des § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Gewerbeordnung tätig werden, unterliegen den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung, wobei nach § 16 MaBV eine Verpflichtung zur Abgabe eines jährlichen Prüfungsberichtes besteht. Für den Fall das keine erlaubnispflichtigen Geschäfte getätigt wurden, besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung (Negativerklärung).

Prüfungsberichte und Negativerklärungen sind jeweils spätestens bis zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres einzureichen.

Antragsberechtigt sind neben natürlichen auch juristische Personen, die über eigene Rechtspersönlichkeit verfügen, wie beispielsweise Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Rechtliche Grundlagen

Unterlagen

Zusätzlich zu den im Antragsformular genannten Unterlagen sind für die Antragstellung folgende Unterlagen zwingend erforderlich:

  • Antrag nach Vordruck
  • Personalausweis oder Reisepass, der nicht älter als drei Monate ist
  • Führungszeugnis der Belegart „0" (zur Vorlage bei einer Behörde); Verwendungszweck: „32/02 (§ 34 c GewO)" Für die Antragstellung genügt ein Nachweis (zum Beispiel Gebührenquittung) über die Beantragung des Führungszeugnisses. Bei ausländischen Staatsangehörigen, die innerhalb der letzten zwölf Monate in das Bundesgebiet eingereist sind, ist zudem die Vorlage eines Führungszeugnisses des Heimatlandes erforderlich.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (Vordruck „Auskunft in Steuersachen") des zuständigen Finanzamtes
  • Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Gemeinde-/Stadtkasse am Wohnort
  • Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (www.vollstreckungsportal.de)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der Belegart „9" (Auskunft an eine Behörde), Verwendungszweck: „32/02 (§ 34 c GewO)" - Beantragung am Wohnort Für die Antragstellung genügt ein Nachweis (zum Beispiel Gebührenquittung) über die Beantragung der Auskunft.

Bei juristischen Personen legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Oben genannte Unterlagen für den Vertreter oder die Vertreterin der juristischen Person
  • Gesellschaftsvertrag

Zusätzlich sind - soweit die juristische Person bereits im Handelsregister eingetragen ist - erforderlich:

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person - Beantragung am Betriebssitz
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (www.vollstreckungsportal.de)

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung fällig und beträgt, abhängig vom Umfang der beantragten Tätigkeiten, zwischen 500,00 Euro und 2.000,00 Euro (Tarifstelle 12.10 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung)

Im Einzelnen ergeben sich folgende Gebührenpositionen:

 
 Gebühr
Immobilienmakler500,00 Euro
Darlehensvermittler500,00 Euro
Bauträger500,00 Euro
Baubetreuer500,00 Euro
Wohnimmobilienverwaltung500,00 Euro

Bearbeitungszeit

4 bis 6 Wochen


Leikanummer

99050013005000

Kontakt

H. Kolberg

Telefon: 0 21 51 / 86-2310

E-Mail: h.kolberg@krefeld.de

Zimmer 101

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Elbestr. 7

47800 Krefeld

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