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Hypotheken-Löschungsbewilligung beantragen
Zuletzt geändert: 27.11.2018 16:56:21 CET
Ausstellung von Bewilligungen zur Löschung von Eintragungen im Grundbuch
Informationen zur Dienstleistung
Zur Löschung von im Grundbuch eingetragenen Hypotheken zur Sicherung von städtischen Beitragsforderungen benötigen Sie eine Löschungsbewilligung der Stadt Krefeld.
Unterlagen
Antragsberechtigt ist der Grundstückseigentümer. Die Löschungsbewilligung kann aber auch einem Dritten ausgestellt werden; hierzu ist die Vorlage einer Vollmacht oder eines anderen Berechtigungsnachweises erforderlich.
Formen der Antragstellung
Um Irritationen im Hinblick auf das betreffende Grundstück zu vermeiden, ist Schriftform empfehlenswert.
Gebühren
25,00 EUR je Löschungsbewilligung
