Hypotheken-Löschungsbewilligung beantragen
Zur Löschung von im Grundbuch eingetragenen Hypotheken zur Sicherung von städtischen Beitragsforderungen benötigen Sie eine Löschungsbewilligung der Stadt Krefeld.
Benötigte Unterlagen
- Antragsberechtigt ist der/die Grundstückseigentümer/in
- Die Löschungsbewilligung kann aber auch einem Dritten ausgestellt werden; hierzu ist die Vorlage einer Vollmacht oder eines anderen Berechtigungsnachweises erforderlich
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- je Löschungsbewilligung: 25,00 €
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Der Antrag kann aber auch formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 2 Wochen (bis 3 Wochen)
Verantwortlichkeit
Stadt- und Verkehrsplanung
FB61@krefeld.de
Parkstraße 10, 47829 Krefeld
Geschäftszeiten
Sonntag: Geschlossen
Montag: 8:30-12:30, 14:00-16:00
Dienstag: 8:30-12:30, 14:00-16:00
Mittwoch: 8:30-12:30, 14:00-16:00
Donnerstag: 8:30-12:30, 14:00-17:30
Freitag: 8:30-12:30
Samstag: Geschlossen