Bauen & Wohnen

Hypotheken-Löschungsbewilligung beantragen

Zur Löschung von im Grundbuch eingetragenen Hypotheken zur Sicherung von städtischen Beitragsforderungen benötigen Sie eine Löschungsbewilligung der Stadt Krefeld.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsberechtigt ist der/die Grundstückseigentümer/in
  • Die Löschungsbewilligung kann aber auch einem Dritten ausgestellt werden; hierzu ist die Vorlage einer Vollmacht oder eines anderen Berechtigungsnachweises erforderlich

Gebührenrahmen

  • je Löschungsbewilligung: 25,00 €

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Der Antrag kann aber auch formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

  • 2 Wochen (bis 3 Wochen)

Verantwortlichkeit

Stadt- und Verkehrsplanung FB61@krefeld.de

Parkstraße 10, 47829 Krefeld

Geschäftszeiten
Sonntag: Geschlossen
Montag: 8:30-12:30, 14:00-16:00
Dienstag: 8:30-12:30, 14:00-16:00
Mittwoch: 8:30-12:30, 14:00-16:00
Donnerstag: 8:30-12:30, 14:00-17:30
Freitag: 8:30-12:30
Samstag: Geschlossen

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