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Zur Löschung von im Grundbuch eingetragenen Hypotheken zur Sicherung von städtischen Beitragsforderungen benötigen Sie eine Löschungsbewilligung der Stadt Krefeld.

Löschung, Löschung beantragen, Hypotheken, Grundstück, Grundbuch, Grundstückshypothekhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/loeschungsbewilligungen/25,00 EUR je Löschungsbewilligung Antragsberechtigt ist der/die Grundstückseigentümer/in. Die Löschungsbewilligung kann aber auch einem Dritten ausgestellt werden; hierzu ist die Vorlage einer Vollmacht oder eines anderen Berechtigungsnachweises erforderlich.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Hypotheken-Löschungsbewilligung beantragen

Zuletzt geändert: 13.08.2021 12:06:00 CEDT

Zur Löschung von im Grundbuch eingetragenen Hypotheken zur Sicherung von städtischen Beitragsforderungen benötigen Sie eine Löschungsbewilligung der Stadt Krefeld.

Unterlagen

Antragsberechtigt ist der/die Grundstückseigentümer/in. Die Löschungsbewilligung kann aber auch einem Dritten ausgestellt werden; hierzu ist die Vorlage einer Vollmacht oder eines anderen Berechtigungsnachweises erforderlich.

Formen der Antragstellung

Die Löschungsbewilligung ist schriftlich zu beantragen (mittels Brief, E-Mail oder Online-Formular)

Gebühren

25,00 EUR je Löschungsbewilligung

Bearbeitungszeit

2 bis 3 Wochen

Fristen

Fristen gibt es keine.


Leikanummer

99043012000000

Kontakt

Andreas Gareissen

Telefon: 0 21 51 / 86-4213

E-Mail: andreas.gareissen@krefeld.de

Zimmer 23

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Parkstraße 10

47829 Krefeld

Formulare