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Die Bezeichnungen von Flurstücken im Liegenschaftskataster können sich über längere Zeiträume durch wiederholte Fortführungen ändern. Mit der Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welche aktuell im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücke einem historischen Flurstück entsprechen.

Eine Identitätsbescheinigung wird z.B. benötigt, wenn sich ein im Grundbuch eingetragenes Recht auf eine alte, nicht mehr existierende Flurstücksnummer bezieht. Mit der Identitätsbescheinigung kann nachvollzogen werden, auf welche aktuellen Flurstücke sich das Recht bezieht.

Liegenschaftskataster, Gebühr, Zeiträume, Zeitaufwand, Westfalen, Wertermittlungskostenordnung, Vermessungswesen, Vermessungs, VermWertKostO, Umfanghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/liegenschaftskataster-identitaetsbescheinigung/Für Identitätsbescheinigungen werden Gebühren nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) erhoben. Die Gebühr wird nach Zeitaufwand ermittelt. Je angefangener Arbeitsviertelstunde wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Für die Beantragung der Identitätsbescheinigung wird die Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) des historischen Flurstücks benötigt.
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Liegenschaftskataster - Identitätsbescheinigung

Zuletzt geändert: 22.09.2023 11:41:19 CEDT

Die Bezeichnungen von Flurstücken im Liegenschaftskataster können sich über längere Zeiträume durch wiederholte Fortführungen ändern. Mit der Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welche aktuell im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücke einem historischen Flurstück entsprechen.

Eine Identitätsbescheinigung wird z.B. benötigt, wenn sich ein im Grundbuch eingetragenes Recht auf eine alte, nicht mehr existierende Flurstücksnummer bezieht. Mit der Identitätsbescheinigung kann nachvollzogen werden, auf welche aktuellen Flurstücke sich das Recht bezieht.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)

Unterlagen

Für die Beantragung der Identitätsbescheinigung wird die Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) des historischen Flurstücks benötigt.

Formen der Antragstellung

Der Antrag kann persönlich gestellt werden in der Katasterauskunft des Fachbereichs Vermessung, Kataster und Liegenschaften, Oberschlesienstraße 16 in 47807 Krefeld oder per Online-Formular.

Gebühren

Für Identitätsbescheinigungen werden Gebühren nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) erhoben. Die Gebühr wird nach Zeitaufwand ermittelt.

Je angefangener Arbeitsviertelstunde wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der zu erstellenden Bescheinigung.

Hinweise

Das Erstellen von Identitätsbescheinigungen kann mitunter sehr zeitaufwändig und damit sehr teuer sein. Bitte lassen Sie sich daher vor einer Beantragung beraten.


Leikanummer

99047003000000

Kontakt

Liegenschaftskataster

Katasterauskunft

Telefon: 0 21 51 / 86-3818

E-Mail: katasterauskunft@krefeld.de

Anschrift

Vermessung, Kataster und Liegenschaften

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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