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Liegenschaftskataster - Identitätsbescheinigung
Zuletzt geändert: 22.09.2023 11:41:19 CEDT
Die Bezeichnungen von Flurstücken im Liegenschaftskataster können sich über längere Zeiträume durch wiederholte Fortführungen ändern. Mit der Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welche aktuell im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücke einem historischen Flurstück entsprechen.
Eine Identitätsbescheinigung wird z.B. benötigt, wenn sich ein im Grundbuch eingetragenes Recht auf eine alte, nicht mehr existierende Flurstücksnummer bezieht. Mit der Identitätsbescheinigung kann nachvollzogen werden, auf welche aktuellen Flurstücke sich das Recht bezieht.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
Für die Beantragung der Identitätsbescheinigung wird die Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) des historischen Flurstücks benötigt.
Formen der Antragstellung
Der Antrag kann persönlich gestellt werden in der Katasterauskunft des Fachbereichs Vermessung, Kataster und Liegenschaften, Oberschlesienstraße 16 in 47807 Krefeld oder per Online-Formular.
Gebühren
Für Identitätsbescheinigungen werden Gebühren nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) erhoben. Die Gebühr wird nach Zeitaufwand ermittelt.
Je angefangener Arbeitsviertelstunde wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der zu erstellenden Bescheinigung.
Hinweise
Das Erstellen von Identitätsbescheinigungen kann mitunter sehr zeitaufwändig und damit sehr teuer sein. Bitte lassen Sie sich daher vor einer Beantragung beraten.
Leikanummer
99047003000000
Kontakt
Anschrift
Vermessung, Kataster und Liegenschaften
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld