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Auszug aus dem Liegenschaftsbuch Auszug aus dem Liegenschaftsbuch Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

Im Liegenschaftsbuch werden für alle Flurstücke die Eigentümerangaben, die Flächengröße, Straßenname und Hausnummer (Lagebezeichnung), die tatsächliche Nutzung sowie bei landwirtschaftlichen Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung geführt.

Als Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch sind der Flurstücksnachweis, der Flurstücks- und Eigentumsnachweis und der Bestandsnachweis erhältlich.

Der Flurstücksnachweis enthält die Lagebezeichnung, Flächengröße, tatsächliche Nutzung und ggf. die Ergebnisse der Bodenschätzung.

Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis enthält darüber hinaus auch die Eigentümerangaben.

Der Bestandsnachweis beinhaltet für alle Flurstücke aus denen das Grundstück besteht, die Eigentümerangaben, Lagebezeichnung, die Flächengröße, die tatsächliche Nutzung und gegebenenfalls die Ergebnisse der Bodenschätzung.

Flurstück, Flur, Auszug, Liegenschaftskataster, Straße, Gebühr, Liegenschaftsbuch, Westfalen, Wertermittlungskostenordnung, Werktagenhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/liegenschaftskataster-auszug-aus-dem-liegenschaftsbuch/Für amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch werden Gebühren nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) erhoben. Die Gebühr beträgt je Auszug 30,00 Euro. Für Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 10,00 Euro. Für die Beantragung von Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch muss die Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer) oder die Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) angegeben werden. Bei der Beantragung eines Flurstücks- und Eigentumsnachweises oder eines Bestandsnachweises ist darüber hinaus das Vorliegen eines berechtigten Interesses darzulegen.
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02151 86-0

Liegenschaftskataster - Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

Zuletzt geändert: 22.09.2023 11:39:56 CEDT

Auszug aus dem Liegenschaftsbuch Auszug aus dem Liegenschaftsbuch Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

Im Liegenschaftsbuch werden für alle Flurstücke die Eigentümerangaben, die Flächengröße, Straßenname und Hausnummer (Lagebezeichnung), die tatsächliche Nutzung sowie bei landwirtschaftlichen Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung geführt.

Als Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch sind der Flurstücksnachweis, der Flurstücks- und Eigentumsnachweis und der Bestandsnachweis erhältlich.

Der Flurstücksnachweis enthält die Lagebezeichnung, Flächengröße, tatsächliche Nutzung und ggf. die Ergebnisse der Bodenschätzung.

Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis enthält darüber hinaus auch die Eigentümerangaben.

Der Bestandsnachweis beinhaltet für alle Flurstücke aus denen das Grundstück besteht, die Eigentümerangaben, Lagebezeichnung, die Flächengröße, die tatsächliche Nutzung und gegebenenfalls die Ergebnisse der Bodenschätzung.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)

Unterlagen

Für die Beantragung von Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch muss die Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer) oder die Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) angegeben werden.

Bei der Beantragung eines Flurstücks- und Eigentumsnachweises oder eines Bestandsnachweises ist darüber hinaus das Vorliegen eines berechtigten Interesses darzulegen.

Formen der Antragstellung

Der Antrag kann persönlich gestellt werden in der Katasterauskunft des Fachbereichs Vermessung, Kataster und Liegenschaften, Oberschlesienstraße 16 in 47807 Krefeld oder per Online-Formular.

Gebühren

Für amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch werden Gebühren nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) erhoben.

Die Gebühr beträgt je Auszug 30,00 Euro.

Für Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 10,00 Euro.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen.

Bei einem persönlichen Vorsprechen in der Katasterauskunft ist der Auszug direkt erhältlich.


Leikanummer

99012005000000

Kontakt

Liegenschaftskataster

Katasterauskunft

Telefon: 0 21 51 / 86-3818

E-Mail: katasterauskunft@krefeld.de

Anschrift

Vermessung, Kataster und Liegenschaften

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

Formulare