Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX
Es können Leistungen für den schwerbehinderten Menschen persönlich beantragt werden wie z.B.:
- technische Arbeitshilfen (beispielsweise Sprachsoftware oder Einhandtastatur)
Außerdem sind Leistungen an den Arbeitgeber möglich wie z.B.:
- zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
Benötigte Unterlagen
- Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit - bei einem Grad der Behinderung unter 50
- Arbeitsvertrag
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise
Der Antrag ist vor der Beschaffung der entsprechenden Hilfsmittel zu stellen. Eine rückwirkende Bewilligung kann nicht erfolgen.
Prozess
Der Antrag auf finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (531007) kann online gestellt werden.
Formulare beim LVR:
Bearbeitungsdauer
- 3 Wochen (An Vorliegen aller Unterlagen dauert die Bearbeitung)