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Für Flüchtlinge und Asylbewerber können zur Absicherung des Lebensunterhaltes Leistungen gewährt werden. Sofern sie Asylbewerber, abgelehnter Asylbewerber oder Flüchtling sind (und deren Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder), können finanzielle Leistungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erbracht werden.

Zu den Leistungen nach dem AsylbLG gehören:

  • Grundleistungen (notwendiger Bedarf an Ernährung, Kleidung, Unterkunft etc.)
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • sonstige Leistungen (z.B. zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern)
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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Asylbewerberleistungsgesetz - Leistungen beantragen

Zuletzt geändert: 31.10.2023 17:09:05 CET

Für Flüchtlinge und Asylbewerber können zur Absicherung des Lebensunterhaltes Leistungen gewährt werden. Sofern sie Asylbewerber, abgelehnter Asylbewerber oder Flüchtling sind (und deren Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder), können finanzielle Leistungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erbracht werden.

Zu den Leistungen nach dem AsylbLG gehören:

  • Grundleistungen (notwendiger Bedarf an Ernährung, Kleidung, Unterkunft etc.)
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • sonstige Leistungen (z.B. zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern)

Weitere Informationen

Leistungsberechtigt sind Sie, wenn Sie sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und / oder

  • eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen,
  • über einen Flughafen einreisen wollen und Ihnen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
  • wegen des Krieges in Ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 Satz 1, Absatz 4 a oder Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes besitzen, sofern die Aussetzung Ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt,
  • eine Duldung nach § 60 a des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
  • vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
  • Ehegatte, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der oben genannten Personen sind, ohne dass Sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen oder
  • einen Folgeantrag nach § 71 des Asylverfahrensgesetzes oder einen Zweitantrag nach § 71a des Asylverfahrensgesetzes stellen.

In der Regel wird eine Grundversorgung nach § 3 des AsylbLG gewährleistet. Eingeschränkte Leistungen erhalten Sie, wenn aus von Ihnen zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können.

Leistungen dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) entsprechend können diejenigen erhalten, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben. Im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Geburt können weitere Hilfen gewährt werden. Eigene Einkünfte und Vermögen sind grundsätzlich vorrangig einzusetzen, bevor Asylbewerberleistungen erfolgen können.

Bildung und gesellschaftliche Teilhabe

Für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Asylbewerberleistungen erhalten, können zusätzlich auch Leistungen zur Bildung und gesellschaftlichen Teilhabe beantragt werden. Diese Leistungen umfassen den Unterstützungsbedarf bei der Anschaffung von Schulmaterialien, Kostenbeiträgen für Ausflüge, Klassenfahrten und Lernförderung sowie Zuschüsse zum Mittagessen. Aber auch die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben soll erleichtert werden. Anträge stellen Sie bitte direkt beim Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen.

Weitere Informationen und Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.....

Rechtliche Grundlagen

§§ 1, 2, 3, 4, 6, 8 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Unterlagen

  • Nachweis des ausländerrechtlichen Status.
  • Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
  • Welche Unterlagen und Nachweise in der jeweiligen persönlichen Situaton erforderlich sind, sollte jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in geklärt werden.

Formen der Antragstellung

Ein Online-Formular steht als Formularassistent am Ende dieser Seite zur Verfügung.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Mitwirkung der Leistungsberechtigten. Liegen alle Unterlagen die benötigt werden vor, können die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragt werden.

Hinweise

Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften

Auf das Stadtgebiet verteilt stehen mehrere Übergangsheime zur Unterbringung zur Verfügung.

Flüchtlingsbetreuung

Die sozialarbeiterischen Fachkräfte beraten geflüchtete Familien oder Einzelpersonen jeden Alters.

Fristen

Abweichend von den §§ 3 und 4 sowie 6 bis 7 sind das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch und Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.


Leikanummer

99107029000000, 99011009000000

Kontakt

Wirtschaftliche Hilfen nach AsylBLG

Telefon: 0 21 51 / 86-0

Maryam Schaefer

Buchstabenbereich: Aa bis Aj, Ay bis Az, B, U, Q, V

Telefon: 0 21 51 / 86-3196

E-Mail: maryam.schaefer@krefeld.de

Zimmer 503

Sonja Bertini

Buchstabenbereich: Hb bis Hz, J, K, L, N, R

Telefon: 0 21 51 / 86-2962

E-Mail: sonja.bertini@krefeld.de

Zimmer 503

Markus Kiefer

Buchstabenbereich: Ak bis Ax, I, X, Y, Z

Telefon: 0 21 51 / 86-2967

E-Mail: markus.kiefer@krefeld.de

Zimmer 502

Sylvia Grossmann

Buchstabenbereich: D, E, Ha, O, P, Sj bis Sz, W

Telefon: 0 21 51 / 86-3141

E-Mail: sylvia.grossmann@krefeld.de

Zimmer A 120

Karen Funken

Buchstabenbereich: C, M, Sa, T

Telefon: 0 21 51 / 86-2970

E-Mail: karen.funken@krefeld.de

Zimmer 506

Katja Moers

Buchstabenbereich: F, G, Sb bis Si, Widersprüche und Klagen

Telefon: 0 21 51 / 86-2989

E-Mail: katja.moers@krefeld.de

Zimmer 501

Matthias Hufer

Anträge GruSi (UKR), Zuweisung BR

Telefon: 0 21 51 / 86-2339

E-Mail: M.Hufer@krefeld.de

Zimmer 5.04

Anschrift

Fachbereich Migration und Integration

Am Hauptbahnhof 5

47798 Krefeld

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