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Eine Lebensbescheinigung benötigen Sie in der Regel zur Vorlage bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Die Bescheinigung umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten zu Ihrer Person, verbunden mit der Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung leben.

Folgende Angaben werden in der Lebensbescheinigung aufgeführt:

  • Bestätigung, dass die Person lebt, bzw. bei einem Online-Antrag oder der Vorsprache unter Vorlage einer Vollmacht, dass die Person laut Eintrag im Melderegister als lebend geführt wird
  • Name
  • Namenszusatz
  • Geburtsname
  • Geburtsnamenszusatz
  • Vorname
  • Geburtsdatum/-ort
  • letzte Anschrift
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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Lebensbescheinigung beantragen

Zuletzt geändert: 04.01.2023 10:04:16 CET

Eine Lebensbescheinigung benötigen Sie in der Regel zur Vorlage bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Die Bescheinigung umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten zu Ihrer Person, verbunden mit der Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung leben.

Folgende Angaben werden in der Lebensbescheinigung aufgeführt:

  • Bestätigung, dass die Person lebt, bzw. bei einem Online-Antrag oder der Vorsprache unter Vorlage einer Vollmacht, dass die Person laut Eintrag im Melderegister als lebend geführt wird
  • Name
  • Namenszusatz
  • Geburtsname
  • Geburtsnamenszusatz
  • Vorname
  • Geburtsdatum/-ort
  • letzte Anschrift

Rechtliche Grundlagen

§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 119 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
§ 60 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
  • ggf. Nachweis über die Gebührenbefreiuung

Formen der Antragstellung

Persönlich und über ein Online-Formular

Gebühren

9,00 Euro, sofern nicht die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung bestehen.

Die Gebühren können bei der persönlichen Beantragung bar oder mit EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.

Bearbeitungszeit

Sofort bei Vorsprache, sofern alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorliegen oder fünf Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.

Hinweise

Gebührenbefreiung wird gewährt, wenn die Bescheinigung zur Vorlage bei einer gesetzlichen Rentenversicherung benötigt wird.


Leikanummer

99114032000000

Kontakt

Bernhard Hake

Telefon: 0 21 51 / 86-2271

E-Mail: bernhard.hake@krefeld.de

Zimmer 104

Roswitha Muenks

Telefon: 0 21 51 / 86-2191

E-Mail: roswitha.muenks@krefeld.de

Zimmer 011

Anschrift

Bürgerservice Krefeld Mitte

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld

Formulare