Inhaltsbereich

Die Stadt Krefeld ist Eigentümer von circa 440 Hektar landwirtschaftlicher nutzbarer Fläche, die sie in vollem Umfange an Dritte (landwirtschaftliche Betriebe) verpachtet. Die natürlichen Voraussetzungen für die Landwirtschaft sind in Krefeld sehr günstig. Durch die weit verbreiteten fruchtbaren Böden ist der Ackerbau besonders ertragreich. Das feucht-milde Klima begünstigt den Anbau. Rund 60 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche werden deshalb ackerbaulich genutzt. Dazu zählen unter anderem der Getreide-, Rüben- und Feldgemüseanbau. Die Viehhaltung kommt an zweiter Stelle.

Landpachten, Ackerbau, Zuständigkeitsordnunghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/landpachten/
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Landpachten

Zuletzt geändert: 17.10.2023 16:06:09 CEDT

Die Stadt Krefeld ist Eigentümer von circa 440 Hektar landwirtschaftlicher nutzbarer Fläche, die sie in vollem Umfange an Dritte (landwirtschaftliche Betriebe) verpachtet. Die natürlichen Voraussetzungen für die Landwirtschaft sind in Krefeld sehr günstig. Durch die weit verbreiteten fruchtbaren Böden ist der Ackerbau besonders ertragreich. Das feucht-milde Klima begünstigt den Anbau. Rund 60 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche werden deshalb ackerbaulich genutzt. Dazu zählen unter anderem der Getreide-, Rüben- und Feldgemüseanbau. Die Viehhaltung kommt an zweiter Stelle.

Rechtliche Grundlagen

Die Entscheidung über die jeweilige vertragliche Grundstücksangelegenheit ist nach der Kommunalverfassung Nordrhein-Westfalen im Regelfall einem demokratisch legitimierten Gremium des Rates der Stadt Krefeld vorbehalten. Dies ist - je nach Geschäftswert - entweder der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften oder - bei übersteigenden Werten - der Haupt- und Beschwerdeausschuss. Hierzu wird auf die §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung (ZO) in der Neufassung vom 21.06.2021 verwiesen.

Die Gremien beraten Grundstücksangelegenheiten nach § 3 Abs. 8 lit. a) der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld in nicht-öffentlicher Sitzung.

Lediglich bei einer Unterschreitung der im § 3 ZO genannten Geschäftswerte erfolgt eine Entscheidung im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters als Organ der Stadt Krefeld (§ 19 ZO).

Formen der Antragstellung

schriftlich


Leikanummer

99078009000000

Kontakt

Lara Slomkowski

Telefon: 0 21 51 / 86-3874

E-Mail: lara.slomkowski@krefeld.de

Zimmer 2.11

Anschrift

Vermessung, Kataster und Liegenschaften (ZUFAHRT über Kimplerstraße)

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

Downloads