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Landpachten
Zuletzt geändert: 17.10.2023 16:06:09 CEDT
Die Stadt Krefeld ist Eigentümer von circa 440 Hektar landwirtschaftlicher nutzbarer Fläche, die sie in vollem Umfange an Dritte (landwirtschaftliche Betriebe) verpachtet. Die natürlichen Voraussetzungen für die Landwirtschaft sind in Krefeld sehr günstig. Durch die weit verbreiteten fruchtbaren Böden ist der Ackerbau besonders ertragreich. Das feucht-milde Klima begünstigt den Anbau. Rund 60 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche werden deshalb ackerbaulich genutzt. Dazu zählen unter anderem der Getreide-, Rüben- und Feldgemüseanbau. Die Viehhaltung kommt an zweiter Stelle.
Rechtliche Grundlagen
Die Entscheidung über die jeweilige vertragliche Grundstücksangelegenheit ist nach der Kommunalverfassung Nordrhein-Westfalen im Regelfall einem demokratisch legitimierten Gremium des Rates der Stadt Krefeld vorbehalten. Dies ist - je nach Geschäftswert - entweder der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften oder - bei übersteigenden Werten - der Haupt- und Beschwerdeausschuss. Hierzu wird auf die §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung (ZO) in der Neufassung vom 21.06.2021 verwiesen.
Die Gremien beraten Grundstücksangelegenheiten nach § 3 Abs. 8 lit. a) der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld in nicht-öffentlicher Sitzung.
Lediglich bei einer Unterschreitung der im § 3 ZO genannten Geschäftswerte erfolgt eine Entscheidung im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters als Organ der Stadt Krefeld (§ 19 ZO).
Formen der Antragstellung
schriftlich
Leikanummer
99078009000000
Kontakt
Anschrift
Vermessung, Kataster und Liegenschaften (ZUFAHRT über Kimplerstraße)
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld