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Der Nachweis über den Künstlernamen kann z.B. dadurch erbracht werden, dass der Antragsteller unter diesem Namen in einem Berufsverband oder einer Agentur geführt wird. Die Reihenfolge der Bestandteile eines Künstlernamens richtet sich nach der Angabe des Künstlers. Nicht eintragungsfähig sind Künstlernamen, die erkennbar verfassungsfeindlich oder diffamierend sind.

Melderegister, Künstler, Künstlername, Eintragunghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/kuenstlername-in-das-melderegister-eintragen/30,00 Euro gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass geeigneter Nachweis zur Eintragung eines Künstlernamens, wie eine Bescheinigung eines, eines Berufsverbandes, einer Agentur der Künstlerversorgungskasse oder etwa Auszüge von Publikationen.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Künstlername in das Melderegister eintragen

Zuletzt geändert: 24.08.2023 14:56:28 CEDT

Der Nachweis über den Künstlernamen kann z.B. dadurch erbracht werden, dass der Antragsteller unter diesem Namen in einem Berufsverband oder einer Agentur geführt wird. Die Reihenfolge der Bestandteile eines Künstlernamens richtet sich nach der Angabe des Künstlers. Nicht eintragungsfähig sind Künstlernamen, die erkennbar verfassungsfeindlich oder diffamierend sind.

Rechtliche Grundlagen

§ 3 Absatz 1 Nr. 5 Bundesmeldegesetz

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
  • geeigneter Nachweis zur Eintragung eines Künstlernamens, wie eine Bescheinigung eines, eines Berufsverbandes, einer Agentur der Künstlerversorgungskasse oder etwa Auszüge von Publikationen.

Formen der Antragstellung

Online-Formular

Gebühren

30,00 Euro

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer beträgt fünf Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.


Kontakt

Nicole Giboni

Telefon: 0 21 51 / 86-2279

E-Mail: n.giboni@krefeld.de

Zimmer 017

Anschrift

Bürgerservice Krefeld Mitte

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld

Formulare