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Künstlername in das Melderegister eintragen
Zuletzt geändert: 24.08.2023 14:56:28 CEDT
Der Nachweis über den Künstlernamen kann z.B. dadurch erbracht werden, dass der Antragsteller unter diesem Namen in einem Berufsverband oder einer Agentur geführt wird. Die Reihenfolge der Bestandteile eines Künstlernamens richtet sich nach der Angabe des Künstlers. Nicht eintragungsfähig sind Künstlernamen, die erkennbar verfassungsfeindlich oder diffamierend sind.
Rechtliche Grundlagen
§ 3 Absatz 1 Nr. 5 Bundesmeldegesetz
Unterlagen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
- geeigneter Nachweis zur Eintragung eines Künstlernamens, wie eine Bescheinigung eines, eines Berufsverbandes, einer Agentur der Künstlerversorgungskasse oder etwa Auszüge von Publikationen.
Formen der Antragstellung
Online-Formular
Gebühren
30,00 Euro
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer beträgt fünf Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Kontakt
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld