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Kraftfahrzeug - Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Zuletzt geändert: 10.11.2023 12:28:25 CET
Wird ein Ersatzfahrzeugbrief beantragt, muss der/die Halter*in bzw. der/diejenige, der/die nachweist, den Fahrzeugbrief zuletzt in Besitz gehabt zu haben, in der Zulassungsbehörde persönlich eine Versicherung an Eides-Statt gegen Gebühr abgeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides-Statt vorlegen. Zunächst wird dann hier das sogenannte Aufgebotsverfahren eingeleitet. Ein Ersatzfahrzeugbrief kann dann erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist im Verkehrsblatt des Bundes (in der Regel 16. Tage nach Beantragung) ausgehändigt werden. Eine Umschreibung ist während der Aufbietungsfrist nicht möglich.
Rechtliche Grundlagen
§ 14 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Prüfbericht einer Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug aktuell noch zugelassen und älter als drei Jahre)
- Ggfs. Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige der Polizei
- Verlusterklärung, ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
- Erklärt nicht der/die Halter*in den Verlust, ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass der/die Erklärende den Fahrzeugbrief tatsächlich in Besitz hatte (z.B. Kaufvertrag, siehe auch Hinweise)
- Die Abgabe einer Versicherung an Eides-Statt gegen Gebühr
Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss ohne Ausnahme im Original vorliegen.
Formen der Antragstellung
Persönliche Vorsprache vor Ort. Bei Abgabe einer Versicherung an Eides-Statt ist keine Bevollmächtigung möglich.
Gebühren
- Ersatz einer Zulassungsbescheinigung Teil II einschließlich aller Kosten ca. 60,00 Euro
- Versicherung an Eides-Statt 30,70 Euro
Bearbeitungszeit
Ca. 16 Tage
Leikanummer
99036012036001, 99036012036002, 99036012036000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld