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Kraftfahrzeug - Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Zuletzt geändert: 15.01.2021 08:32:27 CET
Die zunehmenden Lockerungen der Corona-Schutzverordnung wirken sich mittlerweile auf viele Bereiche des öffentlichen Lebens aus.
Dennoch müssen zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln). Daher ist das Publikumsaufkommen innerhalb und auch außerhalb von Gebäuden zu steuern, so dass in der Straßenverkehrsbehörde im Verwaltungsstandort Elbestraße 7, 47800 Krefeld, weiterhin Terminabsprachen erforderlich sind.
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsgesetz
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Fahrzeugzulassungs-Verordnung
- Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr
- Pflichtversicherungsgesetz
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass (keine Kopie!)
- Persönliche Vorsprache des eingetragenen Halters zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
- bei Minderjährigen: Persönliche Vorsprache des gesetzlichen Vertreters
- bei Diebstahl: Diebstahlbescheinigung der Polizei
Formen der Antragstellung
Persönliche Vorsprache, bzw. Vorsprache eines Bevollmächtigten ist nach den Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung zwingend erforderlich.
Gebühren
Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Nähere Informationen können der Gebührentabelle entnommen werden.
Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Anschrift
Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestraße 7
47800 Krefeld