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Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Fahrzeugscheins oder der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

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Kraftfahrzeug - Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Zuletzt geändert: 10.08.2023 08:12:33 CEDT

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Fahrzeugscheins oder der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

Rechtliche Grundlagen

§ 11 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass des/der Antragsteller/in
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Verlust der ZB I: bei finanzierten Fahrzeugen reicht eine Bestätigung der Bank (auch per Fax oder E-Mail, dass keine Bedenken gegen eine Ersatzausfertigung bestehen)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Verlusterklärung (kann auch vor Ort erklärt werden, wenn der Halter persönlich vorspricht), ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
Die Zulassung auf eine minderjährige Person ist in zwei Fällen möglich:
  1. Für das minderjährige Kind liegt ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen zur Steuerbefreiung (Merkmal aG, H oder Bl) oder Steuerermäßigung (mit rosafarbenem Flächenaufdruck) nach § 3a KraftStG vor.
  2. Der minderjährige Fahrzeughalter ist im Besitz einer Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug.

Sollte einer dieser Fälle zutreffen, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Vollmachten und Ausweise beider Erziehungsberechtigten und des Halters
  • ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung
  • Schwerbehindertenausweis des Kindes, sofern Punkt 1 zutrifft.
Bei Zulassung auf eine juristische Person:

Zulassung erfolgt auf den eingetragenen Firmennamen und die eingetragene Firmenanschrift. Wenn der/ein Geschäftsführer laut Registereintrag persönlich vorspricht, ist keine Vollmacht erforderlich. Bevollmächtigte müssen sich immer auch selbst mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Bitte beachten Sie die gesonderten Antragsunterlagen je nach Unternehmensform unter Downloads.

Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Formen der Antragstellung

Vorsprache vor Ort: Unterschreiben des Antrags auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I

Gebühren

22,00 Euro

Bearbeitungszeit

Sofort bei persönlicher Vorsprache.

Hinweise

Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).

Leikanummer

99036011036001, 99036011036002, 99036011036000

Kontakt

FB 32 Zulassungsstelle

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

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Formulare