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Ein Fahrzeug war oder ist bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll jetzt in Krefeld zugelassen werden. Dabei kann das Fahrzeug auf den/die bisherige Halter/in oder auch auf eine/n neue/n Halter/in zugelassen werden.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Kraftfahrzeug - Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Krefeld

Zuletzt geändert: 10.08.2023 07:38:42 CEDT

Ein Fahrzeug war oder ist bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll jetzt in Krefeld zugelassen werden. Dabei kann das Fahrzeug auf den/die bisherige Halter/in oder auch auf eine/n neue/n Halter/in zugelassen werden.

Rechtliche Grundlagen

§§ 13, 15 i und 15 l Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Unterlagen

Bei Umschreibung auf eine natürliche Person:
  • Personalausweis oder Pass
  • Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kennzeichenschilder (sofern keine Kennzeichenübernahme gewünscht ist)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer.

Sofern Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen worden ist, können Sie Ihr Anliegen auch über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erledigen. In vielen Fällen entfällt so der Besuch in unserer Zulassungsstelle.

Weitere Informationen erhalten Sie hier...

Die Zulassung auf eine minderjährige Person ist in zwei Fällen möglich:
  1. Für das minderjährige Kind liegt ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen zur Steuerbefreiung (Merkmal aG, H oder Bl) oder Steuerermäßigung (mit rosafarbenem Flächenaufdruck) nach § 3a KraftStG vor.
  2. Der minderjährige Fahrzeughalter ist im Besitz einer Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug.

Sollte einer dieser Fälle zutreffen, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Vollmachten und Ausweise beider Erziehungsberechtigten und des Halters
  • ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung
  • Schwerbehindertenausweis des Kindes, sofern Punkt 1 zutrifft.
Bei Zulassung auf eine juristische Person:

Zulassung erfolgt auf den eingetragenen Firmennamen und die eingetragene Firmenanschrift. Wenn der/ein Geschäftsführer laut Registereintrag persönlich vorspricht, ist keine Vollmacht erforderlich. Bevollmächtigte müssen sich immer auch selbst mit Per-sonalausweis oder Reisepass ausweisen können. Bitte beachten Sie die gesonderten Antragsunterlagen je nach Unternehmensform unter Downloads.

Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Formen der Antragstellung

Online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) oder Vorsprache vor Ort.

Gebühren

Siehe Gebührentabelle

Bearbeitungszeit

  • 1 Arbeitstag plus Zustellzeitraum bei einer internetbasierten Umschreibung
  • Sofort bei persönlicher Vorsprache

Fristen

Keine


Leikanummer

99036008071000, 99036013000000

Kontakt

FB 32 Zulassungsstelle

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

Downloads

Formulare