Inhaltsbereich

Ein Fahrzeug war oder ist bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll jetzt in Krefeld zugelassen werden. Dabei kann das Fahrzeug auf die bisherige Halterin oder den Halter oder auch auf eine neue Halterin bzw. einen neuen Halter zugelassen werden.

Abmeldungen, Ummeldung, Kraftfahrzeug, Fahrzeug, Kfz, Halterwechsel, Kfz Zulassung, Zulassungsstelle, Straßenverkehrsamt, Umschreibung, Änderung, Fahrzeugpapiere, Auto ummelden, Wagen ummelden, Karre ummelden, Lkw, Zulassungsbescheinigung, Kfz-Händler, Neuwagen, Vollmacht, Pkw, KFZ ummelden, Autohändler, Auto, Fahrzeuganmeldung, Autoummeldung, Zulassungsbehörde, Kraftfahrzeug umschreiben, Zulassungswesen, Fahrzeugbrief, Motorrad, Anmeldung, Kraftfahrzeug abmelden, Zulassungsbezirk, Autohaus, Kfz-Ummeldung, Fahrzeugschein, Halterwechsel, Gebrauchtwagen, Kaufvertrag, Sicherungsübereignung, Umkennzeichnung, Autoverkauf, Vorführbefreiung, Transporterhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/kraftfahrzeug-ummeldung-eines-fahrzeuges-von-ausserhalb-nach-krefeld/Siehe Gebührentabelle Bei Zulassung auf eine natürliche Person: Personalausweis oder Pass Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II Kennzeichenschilder (sofern keine Kennzeichenübernahme gewünscht ist) elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer. Hinweis: bei Umzug und Beibehalt des Kennzeichens muss der Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden. Sofern Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen worden ist, können Sie Ihr Anliegen auch über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erledigen. In vielen Fällen entfällt so der Besuch in unserer Zulassungsstelle. Weitere Informationen erhalten Sie hier... Die Zulassung auf eine minderjährige Person ist in zwei Fällen möglich: Für das minderjährige Kind liegt ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen zur Steuerbefreiung (Merkmal aG, H oder Bl) oder Steuerermäßigung (mit rosafarbenem Flächenaufdruck) nach § 3a KraftStG vor. Der minderjährige Fahrzeughalter ist im Besitz einer Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug. Sollte einer dieser Fälle zutreffen, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen: Vollmachten und Ausweise beider Erziehungsberechtigten und des Halters ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung Schwerbehindertenausweis des Kindes, sofern Punkt 1 zutrifft. Bei Zulassung auf eine juristische Person: Zulassung erfolgt auf den eingetragenen Firmennamen und die eingetragene Firmenanschrift. Wenn der/ein Geschäftsführer laut Registereintrag persönlich vorspricht, ist keine Vollmacht erforderlich. Bevollmächtigte müssen sich immer auch selbst mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Bitte beachten Sie die gesonderten Antragsunterlagen je nach Unternehmensform unter Downloads. Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss ohne Ausnahme im Original vorliegen.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Kraftfahrzeug - Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Krefeld

Zuletzt geändert: 13.02.2023 07:32:27 CET

Ein Fahrzeug war oder ist bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll jetzt in Krefeld zugelassen werden. Dabei kann das Fahrzeug auf die bisherige Halterin oder den Halter oder auch auf eine neue Halterin bzw. einen neuen Halter zugelassen werden.

Rechtliche Grundlagen

§§ 13, 15 i und 15 l Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Unterlagen

Bei Zulassung auf eine natürliche Person:
  • Personalausweis oder Pass
  • Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kennzeichenschilder (sofern keine Kennzeichenübernahme gewünscht ist)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer.

Hinweis: bei Umzug und Beibehalt des Kennzeichens muss der Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden.

Sofern Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen worden ist, können Sie Ihr Anliegen auch über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erledigen. In vielen Fällen entfällt so der Besuch in unserer Zulassungsstelle.

Weitere Informationen erhalten Sie hier...

Die Zulassung auf eine minderjährige Person ist in zwei Fällen möglich:
  1. Für das minderjährige Kind liegt ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen zur Steuerbefreiung (Merkmal aG, H oder Bl) oder Steuerermäßigung (mit rosafarbenem Flächenaufdruck) nach § 3a KraftStG vor.
  2. Der minderjährige Fahrzeughalter ist im Besitz einer Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug.

Sollte einer dieser Fälle zutreffen, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Vollmachten und Ausweise beider Erziehungsberechtigten und des Halters
  • ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung
  • Schwerbehindertenausweis des Kindes, sofern Punkt 1 zutrifft.
Bei Zulassung auf eine juristische Person:

Zulassung erfolgt auf den eingetragenen Firmennamen und die eingetragene Firmenanschrift. Wenn der/ein Geschäftsführer laut Registereintrag persönlich vorspricht, ist keine Vollmacht erforderlich. Bevollmächtigte müssen sich immer auch selbst mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Bitte beachten Sie die gesonderten Antragsunterlagen je nach Unternehmensform unter Downloads.

Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Formen der Antragstellung

Online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) oder Vorsprache vor Ort.

Gebühren

Siehe Gebührentabelle

Bearbeitungszeit

  • 1 Arbeitstag plus Zustellzeitraum bei einer internetbasierten Umschreibung
  • Sofort bei persönlicher Vorsprache

Hinweise

Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).

Fristen

Keine


Leikanummer

99036008071000, 99036013000000

Kontakt

FB 32 Zulassungsstelle

Die Hotline der Kfz-Zulassungsstelle ist zu den Servicezeiten von montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr zu erreichen.

Telefon: 0 21 51 / 86-463200

E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

Downloads

Formulare