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Kraftfahrzeug - Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Krefeld
Zuletzt geändert: 10.08.2023 07:38:42 CEDT
Ein Fahrzeug war oder ist bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll jetzt in Krefeld zugelassen werden. Dabei kann das Fahrzeug auf den/die bisherige Halter/in oder auch auf eine/n neue/n Halter/in zugelassen werden.
Rechtliche Grundlagen
§§ 13, 15 i und 15 l Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Unterlagen
Bei Umschreibung auf eine natürliche Person:
- Personalausweis oder Pass
- Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kennzeichenschilder (sofern keine Kennzeichenübernahme gewünscht ist)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer.
Sofern Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen worden ist, können Sie Ihr Anliegen auch über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erledigen. In vielen Fällen entfällt so der Besuch in unserer Zulassungsstelle.
Weitere Informationen erhalten Sie hier...
Die Zulassung auf eine minderjährige Person ist in zwei Fällen möglich:
- Für das minderjährige Kind liegt ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen zur Steuerbefreiung (Merkmal aG, H oder Bl) oder Steuerermäßigung (mit rosafarbenem Flächenaufdruck) nach § 3a KraftStG vor.
- Der minderjährige Fahrzeughalter ist im Besitz einer Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug.
Sollte einer dieser Fälle zutreffen, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
- Vollmachten und Ausweise beider Erziehungsberechtigten und des Halters
- ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung
- Schwerbehindertenausweis des Kindes, sofern Punkt 1 zutrifft.
Bei Zulassung auf eine juristische Person:
Zulassung erfolgt auf den eingetragenen Firmennamen und die eingetragene Firmenanschrift. Wenn der/ein Geschäftsführer laut Registereintrag persönlich vorspricht, ist keine Vollmacht erforderlich. Bevollmächtigte müssen sich immer auch selbst mit Per-sonalausweis oder Reisepass ausweisen können. Bitte beachten Sie die gesonderten Antragsunterlagen je nach Unternehmensform unter Downloads.
Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss ohne Ausnahme im Original vorliegen.
Formen der Antragstellung
Online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) oder Vorsprache vor Ort.
Gebühren
Siehe Gebührentabelle
Bearbeitungszeit
- 1 Arbeitstag plus Zustellzeitraum bei einer internetbasierten Umschreibung
- Sofort bei persönlicher Vorsprache
Fristen
Keine
Leikanummer
99036008071000, 99036013000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld
Downloads
Links
Formulare
- KFZ- Anmeldung-Ummeldung - Vollmacht - Formularassistent