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Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug eintragungspflichtige Änderungen vom Serienzustand (z.B. Nachrüstung einer Gasanlage oder eine andere Rad-Reifenkombination) haben vornehmen lassen, sind Sie als Fahrzeughalter*in verpflichtet, diese Änderungen unverzüglich anzuzeigen und eine neue Zulassungsbescheinigung ausstellen zu lassen. Ob Sie die Eintragung umgehend erledigen müssen oder damit noch warten können, bis Sie uns ohnehin das nächste Mal aufsuchen müssen, vermerkt der abnehmende Prüfer auf dem entsprechenden Änderungsbericht.

Änderung, Technische, Kraftfahrzeug, Kennzeichen, Gebäuden, Person, Firmen, Fahrzeug, Ausweis, Zustimmung, H-Kennzeichen, Kfz-Kennzeichenhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/kraftfahrzeug-technische-aenderung-aenderung-auf-h-kennzeichen/Siehe Gebührentabelle Bei Zulassung auf eine natürliche Person: Personalausweis oder Pass Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I Änderungsgutachten gem. § 19 StVZO Die Zulassung auf eine minderjährige Person ist in zwei Fällen möglich: Für das minderjährige Kind liegt ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen zur Steuerbefreiung (Merkmal aG, H oder Bl) oder Steuerermäßigung (mit rosafarbenem Flächenaufdruck) nach § 3a KraftStG vor. Der minderjährige Fahrzeughalter ist im Besitz einer Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug. Sollte einer dieser Fälle zutreffen, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen: Vollmachten und Ausweise beider Erziehungsberechtigten und des Halters ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung Schwerbehindertenausweis des Kindes, sofern Punkt 1 zutrifft. Bei Zulassung auf eine juristische Person: Zulassung erfolgt auf den eingetragenen Firmennamen und die eingetragene Firmenanschrift. Wenn der/ein Geschäftsführer laut Registereintrag persönlich vorspricht, ist keine Vollmacht erforderlich. Bevollmächtigte müssen sich immer auch selbst mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Bitte beachten Sie die gesonderten Antragsunterlagen je nach Unternehmensform unter Downloads. Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss ohne Ausnahme im Original vorliegen.
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02151 86-0

Kraftfahrzeug - Technische Änderung eines Fahrzeuges

Zuletzt geändert: 26.06.2023 17:25:19 CEDT

Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug eintragungspflichtige Änderungen vom Serienzustand (z.B. Nachrüstung einer Gasanlage oder eine andere Rad-Reifenkombination) haben vornehmen lassen, sind Sie als Fahrzeughalter*in verpflichtet, diese Änderungen unverzüglich anzuzeigen und eine neue Zulassungsbescheinigung ausstellen zu lassen. Ob Sie die Eintragung umgehend erledigen müssen oder damit noch warten können, bis Sie uns ohnehin das nächste Mal aufsuchen müssen, vermerkt der abnehmende Prüfer auf dem entsprechenden Änderungsbericht.

Rechtliche Grundlagen

§ 13 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

Unterlagen

Bei Zulassung auf eine natürliche Person:
  • Personalausweis oder Pass
  • Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Änderungsgutachten gem. § 19 StVZO
Die Zulassung auf eine minderjährige Person ist in zwei Fällen möglich:
  1. Für das minderjährige Kind liegt ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen zur Steuerbefreiung (Merkmal aG, H oder Bl) oder Steuerermäßigung (mit rosafarbenem Flächenaufdruck) nach § 3a KraftStG vor.
  2. Der minderjährige Fahrzeughalter ist im Besitz einer Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug.

Sollte einer dieser Fälle zutreffen, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Vollmachten und Ausweise beider Erziehungsberechtigten und des Halters
  • ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung
  • Schwerbehindertenausweis des Kindes, sofern Punkt 1 zutrifft.
Bei Zulassung auf eine juristische Person:

Zulassung erfolgt auf den eingetragenen Firmennamen und die eingetragene Firmenanschrift. Wenn der/ein Geschäftsführer laut Registereintrag persönlich vorspricht, ist keine Vollmacht erforderlich. Bevollmächtigte müssen sich immer auch selbst mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Bitte beachten Sie die gesonderten Antragsunterlagen je nach Unternehmensform unter Downloads.

Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Formen der Antragstellung

Vorsprache vor Ort: Unterschreiben des Antrags auf technische Änderung.

Gebühren

Siehe Gebührentabelle

Hinweise

Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).

Leikanummer

99036008014002

Kontakt

FB 32 Zulassungsstelle

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

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Formulare