Mobilität & Reisen

Kraftfahrzeug: Rote Dauerkennzeichen

Rote Dauerkennzeichen werden nur und ausschließlich an zuverlässige Gewerbetreibende im Kraftfahrzeughandel und Handwerk und damit in engem Zusammenhang stehenden Gewerbearten und mit festem Betriebssitz in Krefeld ausgegeben. Rote Kennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • elektronische Versicherungsbestätigung - evB
  • formloser Antrag auf Firmenkopfbogen mit Begründung
  • Führungszeugnis der Belegart O
  • Kontoverbindung für die Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
  • Nachweis über ausreichende Stellflächen
  • Ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes wird von hier eingeholt
  • Bei Verlängerung der Gültigkeit, frühestens 6 Wochen vor und spätestens am Tag des Ablaufs der Befristung
  • aktuelles Fahrzeugscheinheft
  • Fahrtennachweis
  • Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten

Gebührenrahmen

  • Neuzuteilung: 128,60 €
  • Für jedes weitere Fahrzeugscheinheft: 15,60 €
  • Für die Verlängerung vor Fristablauf: 68,50 €

Weiterführende Informationen

Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt ist das Fahrzeug im roten Fahrzeugscheinheft einzutragen. Darüber hinaus sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifikationsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind.

Die Zuteilung roter Dauerkennzeichen erfolgt befristet für zunächst ein Jahr. Eine Verlängerung ist frühestens 6 Wochen vor Ablauf für maximal 3 Jahre und unter Vorlage des Fahrtennachweises und des aktuellen Fahrzeugscheinheftes möglich. Nach Fristablauf ist keine Verlängerung mehr möglich, sondern eine Neuzuteilung erforderlich. Nach Ablauf der Befristung dürfen rote Dauerkennzeichen nicht mehr verwendet werden und sind unverzüglich zur Entwertung vorzulegen.

Die unter benötigte Unterlagen genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigungen müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Prozess

Für den Antrag ist eine Vorsprache vor Ort notwendig, da der Antrag für ein rotes Dauerkennzeichen unterschrieben werden muss.


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