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Kraftfahrzeug - Rote Dauerkennzeichen
Zuletzt geändert: 26.06.2023 17:25:12 CEDT
Rote Dauerkennzeichen werden nur und ausschließlich an zuverlässige Gewerbetreibende im Kraftfahrzeughandel und Handwerk und damit in engem Zusammenhang stehenden Gewerbearten und mit festem Betriebssitz in Krefeld ausgegeben. Rote Kennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.
Weitere Informationen
Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt ist das Fahrzeug im roten Fahrzeugscheinheft einzutragen. Darüber hinaus sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifikationsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind.
Die Zuteilung roter Dauerkennzeichen erfolgt befristet für zunächst ein Jahr. Eine Verlängerung ist frühestens 6 Wochen vor Ablauf für maximal 3 Jahre und unter Vorlage des Fahrtennachweises und des aktuellen Fahrzeugscheinheftes möglich. Nach Fristablauf ist keine Verlängerung mehr möglich, sondern eine Neuzuteilung erforderlich. Nach Ablauf der Befristung dürfen rote Dauerkennzeichen nicht mehr verwendet werden und sind unverzüglich zur Entwertung vorzulegen.
Rechtliche Grundlagen
§ 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Unterlagen
Bei Erstzuteilung
- Personalausweis oder Pass
- elektronische Versicherungsbestätigung (evB)
- formloser Antrag auf Firmenkopfbogen mit Begründung
- Führungszeugnis der Belegart O
- Kontoverbindung für die Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
- Nachweis über ausreichende Stellflächen
- Ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes wird von hier eingeholt
- Bei Verlängerung der Gültigkeit (frühestens 6 Wochen vor und spätestens am Tag des Ablaufs der Befristung)
- aktuelles Fahrzeugscheinheft
- Fahrtennachweis
Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigungen müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.
Formen der Antragstellung
Vorsprache vor Ort: Unterschreiben des Antrags auf rotes Dauerkennzeichen
Gebühren
- 128,60 Euro Neuzuteilung
- 15,60 Euro für jedes weitere Fahrzeugscheinheft
- 68,50 Euro für die Verlängerung vor Fristablauf
Bearbeitungszeit
Sofort bei persönlicher Vorsprache.
Hinweise
Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).
Leikanummer
99036009069010
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld